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Lilli

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21

Dienstag, 5. Mai 2015, 19:14

HDGDL?


Hau die Gewerkschaft deutscher Lokführer!
Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, wäre der Brief kürzer geworden.
(Goethe oder Twain, man weiß es nicht)

Merlin

Zauberzausel

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22

Dienstag, 5. Mai 2015, 19:30

Soll mir nur recht sein. Von meiner Couch bis zum Bett brauch ich keine Bahn :kicher:
:lflash:
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Merlin

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23

Dienstag, 5. Mai 2015, 19:32

"Schon wieder" ist der Witz als Threadüberschrift.
Wann waren seit der letzen 7 Streiks denn bitteschön die Unterbrechungen????
:kaffee:
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Martin

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24

Dienstag, 5. Mai 2015, 20:48

Ich habe schon ein etwas ungutes Gefühl, wenn elitäre Sparten"gewerkschaften" oft auch auf dem Rücken ihrer weniger privilegierten Kolleginnen und Kollegen ihre Interessen durchsetzen wie zB Krankenhausärzte, Piloten etc. Hier ist die GdL aber immer mehr eine Eisenbahnergewerkschaft als reine Vertretung von Lokführern deren Privilegien zudem auch mehr als bescheiden sind. Ihre noch größere Konkurrenzgewerkschaft ist eher verschnarcht und weichgespült. Die Bahn setzt alles dran, diese ungeliebte Gewerkschaft (auch medial) an den Rand zu drücken. Warum wird nicht jetzt die Bahn als die "Schuldige" an diesem Streik benannt? Trotz aller Beschwernisse zur Zeit fühle ich mich mit den Streikenden solidarisch.
Martin

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25

Dienstag, 5. Mai 2015, 21:04

Warum wird nicht jetzt die Bahn als die "Schuldige" an diesem Streik benannt? Trotz aller Beschwernisse zur Zeit fühle ich mich mit den Streikenden solidarisch. Martin
Nun zur Schuld gehören immer zwei (auch wenn es zu einen Weltkrieg führt oder zwei, oder einer Scheidung) für das was grad geht. Die Bahn hat sicher bei mehr als einer Gewerkschaft im Rennen nicht wirklich viele Optionen im Rennen.
Ein Arbeitgeber, gegen was?
Für was?
Hü und Hott, hin und her
Ja und Nein, also aus die Maus.
"Wir" (die oder die Gewernerschaften) vertreten alle, die Loks, die Schlafwagen, die Bistros, die Weichensteller, die Raucherabteile, die Paketwagons, Güterzüge, die Personenwagons, die Zugbegleiter, die Bistromitarbeiter, der Witz ist, das wollen die Mitarbeiter in der Summe, alle selber nicht. :kaffee:
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Octo

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26

Dienstag, 5. Mai 2015, 23:39

Hier ist die GdL aber immer mehr eine Eisenbahnergewerkschaft als reine Vertretung von Lokführern deren Privilegien zudem auch mehr als bescheiden sind. Ihre noch größere Konkurrenzgewerkschaft ist eher verschnarcht und weichgespült.
Die Transnet, also der Vorläufer der EVG, setzte sich sogar für die Privatisierung ein.

Merlin

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27

Freitag, 8. Mai 2015, 17:22

Mein Witz.

Ich bringe heute mein Kind mit der S-Bahn zur Kita! Weil mein Auto streikt.
:kaffee:

Ist mir grad in den Kopf gefallen, den finde ich selber lustig. :doh: <---- Merlin
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28

Freitag, 22. Mai 2015, 23:11

Noch 1720 stand auf Streik Zuchthaus oder Galeerenstrafe. Wer die Arbeit niederlegen wollte, mußte kündigen, durfte aber keinesfalls straffrei andere aufwiegeln. Noch im 19. Jahrhundert starben Abertausende Streikende unter Polizeiknüppeln und -kugeln, wie heute noch in der dritten Welt. Und da kommen hier einigen Dumpfbacken an, die wegen ein paar Unbequemlichkeiten eines Bahnstreiks am Streikrecht knabbern wollen? Was für ein Idiotentum!

Thomas

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29

Freitag, 22. Mai 2015, 23:34

Warum wird nicht jetzt die Bahn als die "Schuldige" an diesem Streik benannt?

Witzig, das ist genau die traditionelle Rhetorik der GDL: Nicht wir selbst sind schuld am Streik, sondern die böse Bahn - weil uns die nicht einfach gibt, was wir wollen. Erinnert mich an Bankräuber, die für den Tod der Geiseln nicht etwa sich selbst, sondern die Bank verantwortlich machen wollen, die kein Lösegeld zahlt.

Im Übrigen gibt es keine Instanz, die für die Benennung von "Schuldigen" an Streiks zuständig wäre. Wäre schön, wenn die Welt so übersichtlich wäre.

Christian

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30

Freitag, 22. Mai 2015, 23:46

Ich weiß, dass einige mein "Zu einem Streit gehören immer Zwei" schon lange nicht mehr hören/lesen können oder wollen.

Aber auch hier sehe ich es wieder so. Wenn zwei - in dem Fall DB und GDL - sich streiten und beide stur bleiben, keiner bereit ist, Abstriche zu machen bzw. aufeinander zu zu gehen, kann es eben keine Einigung geben und dann sollten sich beide ein wenig an die eigene Nase fassen und nicht nur mit dem Finger auf die anderen zeigen.

Allerdings mangelt es mir auch an Insiderinformationen, was genau nun hinter den Kulissen abgelaufen ist. Was wurde verlangt? Was wurde angeboten? War das Angebot zu schlecht? Die Forderung zu überzogen? Das ist sicher auch alles subjektiv zu betrachten.

Thomas

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31

Freitag, 22. Mai 2015, 23:49

Und da kommen hier einigen Dumpfbacken an, die wegen ein paar Unbequemlichkeiten eines Bahnstreiks am Streikrecht knabbern wollen? Was für ein Idiotentum!

Einige Dumpfbacken, Idiotentum? Geht's vielleicht eine Nummer kleiner und weniger überheblich? Erzähl das mit den "paar Unbequemlichkeiten" mal den Pendlern, die nicht mehr wissen, wie sie zur Arbeit kommen sollen. Sollen die bei 30 oder 40 Kilometern einfacher Wegstrecke hin und zurück ein Taxi nehmen? Da brauchen viele dann gar nicht mehr zu arbeiten. Im Übrigen trifft ein Bahnstreik auch den Güterverkehr und kann damit zu einer empfindlichen Schädigung der Volkswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe führen.

Der Streik der Eisenbahner unterscheidet sich von anderen Streiks dadurch, dass er nicht nur die Arbeitgeber trifft, sondern vor allem auch völlig unbeteiligte Dritte, die nicht den geringsten Einfluss auf die Gestaltung der Arbeits- und Tarifbedingungen haben. Eine entsprechende Einschränkung des Streikrechts ist aus meiner Sicht dringend geboten. Wenn sie einfachrechtlich nicht möglich sein sollte (was zu klären wäre), müsste man eben über eine Grundgesetzänderung nachdenken. Art. 79 Abs. 3 GG dürfte nicht entgegenstehen. In Zeiten großer Koalitionen gehen die oft schneller durch als sonst. Es kann nicht sein, dass die Arbeitskampfinteressen irgendwelcher Leute uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen Belangen in diesem Land haben.

Martin

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Samstag, 23. Mai 2015, 07:28

Es kann nicht sein, dass die Arbeitskampfinteressen irgendwelcher Leute uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen Belangen in diesem Land haben.


Und im Einzelfall entscheidet die Große Koalition, wie zwangsgeschlichtet wird? Im Ernst, Du scheinst wirklich nicht begriffen zu haben, dass das Streikrecht Verfassungsrang hat; also sollten wir uns auch in diesem Zusammenhang auf dem so oft beschworenen Boden unserer Verfassung bewegen und kein wirtschaftsliberales Gerede verbreiten. Im Übrigen liegt es nun einmal in der Natur der Sache, dass bei einem Streik des Bahnpersonals, der Kita-Mitarbeiter, Müllwerker etc auch jeder Bürger unmittelbarer betroffen wird als beim Streik der Schleusenwärter. Zudem nochmals der Hinweis, dass zu jedem Arbeitskampf (sic!) zwei Seiten gehören und wir uns nicht von den Medien verführen lassen dürfen, immer nur die "böse Gewerkschaft" an den Pranger zu stellen. Die meisten von uns dürften doch ohnehin Arbeitnehmer(innen) sein, was aber scheints wenig reflektiert wird.

Martin

Michael8

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33

Samstag, 23. Mai 2015, 09:54

Wem verdanken wir den relativen Wohlstand der Bevölkerung heute? Den Gewerkschaftsleuten früherer Zeiten, die z.T. unter großen Opfern den Unternehmern unseren Anteil am großen Kuchen abgerungen haben. Ohne sie gäbe es noch den 14-Stunden Tag und Kinderarbeit. Ferner: Eine parlamentarische Demokratie ohne Streikrecht wäre im Kapitalismus wie ein Hund ohne Gebiss. Also bitte nicht wegen ein paar Unbequemlichkeiten einen Grundsatz unseres politischen Systems angreifen!

Auch der Kampf gegen die sog. kleinen Gewerkschaften ist in Wahrheit nichts anderes als ein Angriff gegen die Macht der Arbeitnehmer - an deren vermeintlicher schwächsten Stelle.

Thomas

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Samstag, 23. Mai 2015, 10:57

Du scheinst wirklich nicht begriffen zu haben, dass das Streikrecht Verfassungsrang hat

Doch. Habe ich doch geschrieben. Auch in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte kann aber durch Gesetz eingegriffen werden - von der Konkurrenz durch andere Verfassungsgüter ganz zu schweigen. Und wenn das nicht möglich sein sollte (Art. 9 GG nennt keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt), muss eben die Verfassung geändert werden. Geht bekanntlich mit 2/3-Mehrheit, wofür sich gerade jetzt in der großen Koalition eine Chance böte. Art. 79 Abs. 3 GG verbietet es lediglich, ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten, also das Streikrecht insgesamt abzuschaffen. Wenn es dagegen etwa lediglich der jeweils größten in einem Unternehmen vertretenen Gewerkschaft vorbehalten würde, dürfte das schon in Ordnung gehen.

Alex

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Samstag, 23. Mai 2015, 12:15

Super wir ändern weil was nicht passt die Verfassung und schränken Rechte ein.

Ganz ehrlich, hatten wir schonmal brauchen wir nie wieder.
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kitty^.^~

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Samstag, 23. Mai 2015, 12:20

Super - wir ändern weil was nicht passt die Verfassung und schränken Rechte ein.

Ganz ehrlich, hatten wir schonmal brauchen wir nie wieder.

:8:
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37

Samstag, 23. Mai 2015, 12:23

Es kann nicht sein, dass die Arbeitskampfinteressen irgendwelcher Leute uneingeschränkten Vorrang vor allen anderen Belangen in diesem Land haben.


Und im Einzelfall entscheidet die Große Koalition, wie zwangsgeschlichtet wird? Im Ernst, Du scheinst wirklich nicht begriffen zu haben, dass das Streikrecht Verfassungsrang hat; also sollten wir uns auch in diesem Zusammenhang auf dem so oft beschworenen Boden unserer Verfassung bewegen und kein wirtschaftsliberales Gerede verbreiten. Im Übrigen liegt es nun einmal in der Natur der Sache, dass bei einem Streik des Bahnpersonals, der Kita-Mitarbeiter, Müllwerker etc auch jeder Bürger unmittelbarer betroffen wird als beim Streik der Schleusenwärter. Zudem nochmals der Hinweis, dass zu jedem Arbeitskampf (sic!) zwei Seiten gehören und wir uns nicht von den Medien verführen lassen dürfen, immer nur die "böse Gewerkschaft" an den Pranger zu stellen. Die meisten von uns dürften doch ohnehin Arbeitnehmer(innen) sein, was aber scheints wenig reflektiert wird.

Martin


Danke, das hast Du m.E.n. sehr gut analysiert und wiedergegeben! :8:
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Samstag, 23. Mai 2015, 12:26

@Kitty: Deine Trittbrettfahrer-Postings sind immer wieder amüsant.

Fact_II

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Samstag, 23. Mai 2015, 12:29


Doch. Habe ich doch geschrieben. Auch in verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrechte kann aber durch Gesetz eingegriffen werden - von der Konkurrenz durch andere Verfassungsgüter ganz zu schweigen. Und wenn das nicht möglich sein sollte (Art. 9 GG nennt keinen ausdrücklichen Gesetzesvorbehalt), muss eben die Verfassung geändert werden. Geht bekanntlich mit 2/3-Mehrheit, wofür sich gerade jetzt in der großen Koalition eine Chance böte. Art. 79 Abs. 3 GG verbietet es lediglich, ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt anzutasten, also das Streikrecht insgesamt abzuschaffen. Wenn es dagegen etwa lediglich der jeweils größten in einem Unternehmen vertretenen Gewerkschaft vorbehalten würde, dürfte das schon in Ordnung gehen.

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Sorry, aber das liest sich für mich wie braunes gedankengut. Das gab es vor einiger Zeit schonmal, und das brauchen wir nicht wieder. Die Verfassung wurde damals so geschrieben damit es nicht nochmal passiert.

cu Frank
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Samstag, 23. Mai 2015, 12:32

@Kitty: Deine Trittbrettfahrer-Postings sind immer wieder amüsant.


Oh danke.
Deine ungehobelten und bewusst kränkenden Kommentare weniger.
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