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Horst

Wellness-Spanker

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21

Montag, 27. Februar 2017, 14:55

Bin mal gespannt, was bei der angekündigten Revision heraus kommt.
Hallo,

also die Begründung scheint mir windig zu sein. Dieses Urteil wird kaum Bestand haben. Ich finde es auch beängstigend, dass eine solch harte Strafe mit einer derartig an den Haaren herbeigezogenen Begründung in einem deutschen Gerichtssaal verhängt wird.

Die einzig positive Auswirkung die ich mir vorstellen kann ist dass das öffentliche Feedback der Politik den Mut macht eine angemessene gesetzliche Regelung zu schaffen, die es erlaubt solche Verbrechen angemessen zu ahnden.

Also alles in allem halte ich das Urteil für einen kalkulierten Hilferuf der Justiz an den Gesetzgeber, wobei der Widerruf durch die nächste Instanz einkalkuliert scheint.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Horst« (27. Februar 2017, 15:10)


Nachtmensch

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22

Montag, 27. Februar 2017, 15:13

Zunächst mal denkt man spontan "recht so". Nach erneutem Lesen und Nachdenken halte ich Mord für eine überzogene Wertung, und die Konstruktion des Vorsatzes für ziemlich konstruiert. Ich schätze mal, der BGH wird das Urteil kassieren.

HomerSimson

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23

Montag, 27. Februar 2017, 16:35

Wieder so ein Aufregerthema....Bitte nicht falsch verstehen. Es ist schlimm das da unbeteiligte getötet oder verletzt werden. Aber so Themen sind mittlerweile gut für die Politik. So wie Nichtraucherschutz, Gender-WC oder Autorennen sorgen sie für öffentliche Diskussion. Meist kann sich die Politik (oder der Abgeordnete im Wahlkreis) sicher sein, dass ihn/sie eine breite Mehrheit unterstützt und die Sache befürwortet.
Dann bleibt halt mehr Zeit die echten Probleme (Gesundheitssystem, Zuwanderung, NATO, Rentenkasse und viele mehr!) nicht anzupacken. Das soll kein Zynismus sein - aber eine konsequente Ausnutzung des Rechtsrahmens gibt jetzt schon her, dass Leute die illegal Rennen fahren mit mehr als den oft zitierten 400 EUR bestraft werden können.

24

Montag, 27. Februar 2017, 21:55

Also wer innerorts 170 Km/h rast, nimmt den Tod seines Opfers voraussehend und billigend in Kauf, somit ist für mich hier ein bedingter Vorsatz erfüllt. Erschwerend hinzu kommt, dass der Täter stark Rückfallgefährdet ist und somit nicht einsichtig zu sein scheint.

Ich finde es an der Zeit, dass endlich in solch schweren Fällen das Gesetz voll ausgenützt wird. Es geht hier ja auch darum, die Bevölkerung vor solchen Leuten zu schützen. Auf der einen Seite fordert man strengere Strafen und wenn diese dann ausgesprochen werden, ist es auch nicht gut. Es wurde ein unschuldiger Mensch getötet und es hätte noch weitaus schlimmer kommen können.

Ich denke die Chancen stehen gut, dass dieses Urteil vom BGH bestätigt wird. Es muss hier endlich mal ein klares Zeichen gesetzt werden.

Nachtmensch

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25

Dienstag, 28. Februar 2017, 10:58

Ich habe die Zusammenfassung der Urteilsbegründung ebenfalls gelesen. Aber für mich ist das kein Mord. Damit eine Tat als Mord eingestuft wird, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Es muss ein Tötungsvorsatz vorhanden ein, und die Tat muss heimtückisch sein. Letzteres kann das Motiv oder die Ausführung betreffen, ersteres bedeutet schlicht: Es war Sinn und Zweck der Handlung, den Tod eines Menschen herbeizuführen. Das sehe ich hier einfach nicht.

Im englischen Recht heißen derartige Taten "involuntary manslaughter". Das ist das Pendant zur fahrlässigen Tötung, aber es steckt der Begriff "manslaughter" darin, der für sich genommen Totschlag bedeutet. Also ungewollter oder unfreiwilliger oder fahrlässiger Totschlag als Gesamtbegriff.

Dabei gibt es einen Sonderfall des "constructive involuntary manslaughter", was letztendlich bedeutet, dass die Handlung, die zum Tod geführt hat, in sich bereits eine illegale Handlung war. Das verschärft das Strafmaß.

Ich persönlich finde es auch wichtig, dass in so einem krassen Fall seitens der Gerichte hart reagiert wird, aber bitte im Rahmen des Vorgesehenen, und ohne ein Konstrukt wie "bedingter Vorsatz".

Das erinnert mich -sorry wenn ich das sage- ein bisschen an diese sich etablierende antirechtstaatliche Unart, Dinge, die man nicht mag, jurisisch zu einer (schlimmeren) Straftat umzudeuten. Extrembeispiel das System Erdogan, wo unbequeme Äßerungen und Regimekritik gerne mal als Akt des Terrorismus klassifiziert werden.

Für mich hat dieses oben genannte Urteil ein bisschen den Geruch danach.


Ja, natürlich war das ein extremes Unrecht und auch eine Straftat, die einen Menschen das Leben gekostet hat, ja natürlich ist man über so viel Rücksichtslosigkeit und überzogenes Ego entesetzt, empört und wütend, und will dass diese Leute für eine Weile aus dem Verkehr gezogen werden, aber es war trotzdem ganz einfach kein Mord, weil Mord nunmal eine ganz andere Art von Straftaten bezeichnet.

Homo_ludens

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26

Dienstag, 28. Februar 2017, 11:40

Moin

Hatte zu dem Thema ja schon mal etwas geschrieben - ein brisantes Thema, weil hier viele Sichtaspekte hineinspielen.

Ist es Mord oder nicht - Vorsatz oder nicht ...... was ist dieses Tun letztendlich - wie nennt man es ????????

Lebenslange Haft - Lebensanger Führerscheinentzug .... was gibt denen, die Opfer sind? Wie kann man sie "Entschädigen"?

Werden diese Menschen durch diese Rechtsprechung nicht nochmal zu Opfern? Ist die nach der Tat zu erduldende Hilflosigkeit nicht ebenso schlimm?

Jeder möge sich einmal bitte Vorstellen, das eines Tages die Polizei vor der Haustür steht und einem mitteilt, die Kinder - die Partnerin oder andere Familienmitglieder sind durch einen Raser oder anderen Verrückten ums Leben gekommen.
Und sich dann vorstellen, das der/die Täter einen noch verhöhnt und alles als Lapalie herunterspielt.

Sollte ein Mensch, der sich solchem Tun hingibt und billigend Schädigung von Unbeteiligten hinnimmt nicht mit einer anderen Sicht behandelt werden?

Er hat drei Möglichkeiten : Organspende für die Menschen - lebenslange Versuche in der Pharma Industrie für die Menschen - lebenslanger Dummy in der Autoindustrie für die Menschen?

Sind dierartige "Strafen" nicht die einzige Möglichkeiten, den Schaden wieder zu "begleichen" ? Es hilft den Opfern sicherlich weniger, aber die Täterstrafen kommen denen zu gute, die daraus dann Vorteile bekommen?

Immer weniger halten sich an das, was man mit Werte bezeichnet - immer mehr halten sich für den Nabel der Lebenswelt - halten sich für sooo superwichtig - immer mehr meinen, sich durch brutale hirnlose Gewalt oder dümmliches Tun in Szene setzen zu müssen -sich damit zu befriedigen - immer weniger verhalten sich so, das man Respekt erkennen kann .........immer mehr müssen darunter leiden.

Hat nicht jeder Mensch für sein Tun auch die Konsquenzen zu tragen und zwar vorbehaltlos und umfassend?

Tschüs Bernd
Nichts ist so wie es zu sein scheint und doch ist alles so wie es ist.

Horst

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27

Dienstag, 28. Februar 2017, 12:17

Hallo,

es gibt eine ganze Reihe Dinge, die einem an der Behandlung dieses Verfahrens durch die Justiz nicht gefallen können.

Es fängt damit an, dass sich Anklage und Urteil kaum in einem anderen Gerichtssaal wiederholt hätten und wohl kaum wiederholen werden. Schon das halte ich für problematisch und willkürlich.

Einschätzungen dass ein mittelständischer Hobbyrennfahrer wesentlich billiger davon gekommen wäre wenn er sich gegenüber den Ratschlägen seines Verteidigers nicht völlig beratungsresistent gezeigt hätte scheinen mir zudem realistisch. Was ich auch eher unschön finde.

Das sinnlose Hin und Her das den Weg in die Tat praktisch folgenlos ließ um dann den großen Hammer herauszuholen wirkt aus jeder Hinsicht unsinnig. Eine Halbherzigkeit deren hässliche Folgen so lange weitergeschoben wurde bis das Kind im Brunnen lag.

Zuletzt stellt es in meinen Augen ein Problem dar, dass die Politik offensichtlich bisher nicht willens war gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die eine dem Tatverlauf angemessene Bestrafung des Täters erlauben. Das führt dazu, dass windige Konstruktionen herhalten müssen um etwas zu erreichen das angemessen erscheint. Wie hier ausgeführt wurde scheinen andere Länder da weit weniger hilflos zu sein.

Mein Lieblingsbeispiel dazu ist die Farce die sich jedes mal abspielt wenn Leute über 18 Jahre und unter 21 Jahren Morde begehen und ihnen standardmäßig von Gutachtern eine mangelnde Reife attestiert wird die bei Morden zu einem Gefängnisaufenthalt von maximal 10 Jahren minus ein Bonus wegen guter Führung führt, also demgemäß bei ca. 6-7 Jahren. Auch hier hat man nicht die Aufrichtigkeit den politischen Wunsch in ein entsprechendes Gesetz zu gießen sondern behilft sich mit einer Notkonstruktion damit man keinen öffentlichen Ärger produziert.

Horst
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Martin

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28

Dienstag, 28. Februar 2017, 12:53

Ich habe die Zusammenfassung der Urteilsbegründung ebenfalls gelesen. Aber für mich ist das kein Mord. Damit eine Tat als Mord eingestuft wird, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Es muss ein Tötungsvorsatz vorhanden ein, und die Tat muss heimtückisch sein. Letzteres kann das Motiv oder die Ausführung betreffen, ersteres bedeutet schlicht: Es war Sinn und Zweck der Handlung, den Tod eines Menschen herbeizuführen. Das sehe ich hier einfach nicht.


Es mag sein, dass Du unter Mord eigene Vorstellungen hast, entscheidend für Gerichte ist aber Paragraph 211 StGB. Es gibt mehrere Mordmerkmale und in Berlin wurde das der gemeingefährlich Mittel gesehen. Das ist nachvollziehbar. Wer mit 150 km/h über rote Ampeln rast, gefährdet eine unbestimmte Anzahl an Leben und hat es nicht im Griff, den Schaden zu begrenzen. Das ist wie Dauerfeuer mit einem MG.

Vorsatz im rechtlichen Sinne bedeutet, das man die Tötung eines Menschen für möglich ansieht und sein Handel gleichwohl durchzieht. Hier gibt es eine Abgrenzung zur Fahrlässigkeit. Glaubt der Täter irrig, er könne aufgrund seines Geschicks den Tod verhindern, dann ist Fahrlässigkeit gegeben. Weiß er, dass es nur vom Zufall abhängig ist liegt (bedingter) Vorsatz vor. Das ist wie bei Tells Apfelschuss, vertraut der Vater auf sein Können handelte er fahrlässig, hofft er auf einen Glücksschuss läge ein Tötungvorsatz vor.

Ob das Berliner Gericht hier juristisch "richtig" geurteilt hat kann ich nicht entscheiden, da ich die Verhandlung nicht verfolgt habe. Ohne solche Kenntnis verbietet sich eigentlich jede Urteilskritik.
Martin
PS: Ich glaube nicht, dass die allein entscheidende schriftlichen Urteilsgründe bereits vorliegen.Diese werden auch allenfalls in Fachzeitschriften veröffentlicht. Was Reporter so schreiben oder gar zusammenfassen hat oft nichts mit der Realität zu tun.

29

Dienstag, 28. Februar 2017, 12:57

Ich habe die Zusammenfassung der Urteilsbegründung ebenfalls gelesen. Aber für mich ist das kein Mord. Damit eine Tat als Mord eingestuft wird, müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Es muss ein Tötungsvorsatz vorhanden ein, und die Tat muss heimtückisch sein. Letzteres kann das Motiv oder die Ausführung betreffen, ersteres bedeutet schlicht: Es war Sinn und Zweck der Handlung, den Tod eines Menschen herbeizuführen. Das sehe ich hier einfach nicht.


Es gelten zwei Voraussetzungen für Mord und nicht es müssen 2 Kriterien erfüllt sein:

MORD
Wer als Mörder verurteilt wird, erhält lebenslange Haft. Frühestens nach 15 Jahren ist eine Entlassung auf Bewährung möglich. Für Mord gelten zwei Voraussetzungen. Zum einen muss mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen: Der Täter muss den Tod seines Opfers voraussehend und billigend in Kauf nehmen, wie die Juristen dies ausdrücken. Die Absicht einer Tötung wird nicht vorausgesetzt.

Zweite Voraussetzung für die Einstufung als Mord sind die Merkmale, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. Dazu gehören Mordlust, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder das Begehen der Tat zur Verdeckung anderer Straftaten oder mit gemeingefährlichen Mitteln.

Die erste Voraussetzung trifft zu, die zweite nicht (ist aber auch nicht nötig). Wir sind hier alles Laien und urteilen nach unserem Gefühl. Der Richter hingegen ist ein Profi und hat seinen Spielraum nach dem Gesetzt voll ausgenutzt. Ich bin gespannt wie die nächste Instanz hier urteilt und hoffe ehrlich darauf, dass hier ein Präzedenzfall geschafft wird. Es wäre ein deutliches Zeichen an alle anderen, unverantwortlichen und uneinsichtigen Raser.

Nachfolgend noch ein Link zu einem uneinsichtigen Raser welcher sich noch lustig macht über die Justiz:

1 Jahr unbedingt für Gotthard Raser

Horst

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30

Dienstag, 28. Februar 2017, 13:41

Wer als Mörder verurteilt wird, erhält lebenslange Haft.
Meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine lebenslange Haft. Die durchschnittliche Haftzeit scheint bei etwa 20 Jahren zu liegen. Trotz „besonderer Schwere der Schuld“ wurde einer der Mörder von Walter Sedlmayr allerdings nach 16 Jahren entlassen.

Allerdings gebe ich dir recht, es sind härtere Urteile notwendig fahrlässige Tötung mit seiner Range von Geldstrafe bis 5 Jahre sind nicht ausreichend. Immerhin scheint man ja daran zu arbeiten.

Vielleicht kommt man ja mal auf die Idee den Rahmen des Möglichen soweit auszunutzen, dass man unbelehrbare Wiederholungstäter früher und entschiedener zur Rechenschaft zieht. Das hätte hier vielleicht Leben gerettet.

Horst
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HomerSimson

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31

Dienstag, 28. Februar 2017, 17:07

Meines Wissens nach gibt es in Deutschland keine lebenslange Haft.
Auch wieder so ein Aufreger der immer gut an kommt ;) Natürlich gibt es lebenslängliche Haft. Du kannst halt nach Ablauf der Zeit ein Gnadengesuch stellen und wirst dann unter Umständen auf freien Fuß gesetzt. Gibt übrigens auch eine ganze Reihe von Menschen wo das Gnadengesuch abgelehnt wurde.

Die Diskussion hier ist schon in meinen Augen leicht vom Rachegedanken angehaucht - Aug um Aug, Zahn um Zahn. Aber zwei Treats weiter wird auf Donald Trump und die USA geschimpft. Dabei ist der Rachegedanke (bzw. die Blutsühne) genau das, was das amerikanische Rechtssytem in einigen Teilen ausmacht. Passt für mich nicht recht zusammen alles. Aber das ist nur meine persönliche Wahrnehmung.

Die Rennengeschichte ist tragisch - gar keine Frage. Aber ein Aufreger der von vielen anderen Dingen gut ablenkt. Nebenbei: die Leute die mit überhöhter Geschwindigkeit in Baustellen oder auf Landstraßen - die ganz normalen Raser halt - zu einer unmenge von tödlichen Unfällen beitragen: Sollen die auch wegen Mord angeklagt werden? Wer mit 120 in eine 70er Zone einfährt nimmt auch billigen in Kauf wen zu töten. Oder wer bekifft bzw. besoffen fährt - der nimmt das auch billigend in Kauf. Aber das sind ja alles Kavaliersdelikte. Und wenn ich geblitzt werde kann ich am Stammtisch auch noch prahlen, wie gut mein Anwalt mich da rausgehauen hat und die Wegelager nur den armen Autofahrer abkassieren. Pardon, aber irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, das hier mit zweierlei Maaß gemesen wird.

32

Dienstag, 28. Februar 2017, 20:16

Horst, ich weiss nicht ob Du den Folgesatz auch gelesen hast (s nachf. Zitat) :

MORD
Wer als Mörder verurteilt wird, erhält lebenslange Haft. Frühestens nach 15 Jahren ist eine Entlassung auf Bewährung möglich.


Da steht, dass man nach 15 Jahren wegen guter Führung entlassen werden kann. Lebenslänglich sind in der Regel zwischen 20-30 Jahren, je nach Land. Bei uns gibt es nach der Haft auch noch die Möglichkeit von lebenslanger Verwahrung bei Tätern die nicht therapierbar sind und nach wie vor eine schwere Gefährdung für die Gesellschaft sind. Aber selbst solche Fälle werden nach einer gewissen Zeit wieder neu beurteilt.

Die Rennengeschichte ist tragisch - gar keine Frage. Aber ein Aufreger der von vielen anderen Dingen gut ablenkt.


Das ist ein besonders schwerwiegender Fall, der für sich beurteilt werden muss und nicht mit anderen Fällen verglichen werden kann. Wer innerorts mit 150-170 km/h rote Ampeln überfährt, handelt kriminell und das muss dementsprechend geahndet werden. Das hat nichts mit Rachegedanken zu tun und schon gar nicht mit Ablenkung von anderen Straftaten. Es wird lediglich ein bestehendes Gesetz angewendet und auch voll ausgenutzt, eben gerade wegen der Schwere des Vergehens. Nach meinem Empfinden hat hier die Justiz richtig gehandelt.

Sato

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Dienstag, 28. Februar 2017, 22:26

Langsam erscheinen die Kommentare der Fachleute, sprich der Juristen. Der unten Verlinkte entspricht meiner Überzeugung. Wie schon in anderen Threads betont, halte ich unser Rechtssystem für eine der Säulen der Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört, daß es bis in die kleinste aller Kleinigkeiten verfeinert, sprich differenziert. So sehr ich den Rasern ein wirklich hartes Urteil wünsche, so sehr sehe ich, daß dieses natürlich nicht nur sie und Konsorten beträfe, sondern unzählige, völlig andere Fälle, die absolut nichts mit dem Fall verbindet. Oder Fälle, die ähnlich scheinen, aber doch ganz anders gelagert sind (im Artikel das Beispiel einer Mutter, die ihr todkrankes Kind ins Krankenhaus bringt und nachts auf einer leeren Straße rast, damit rechnend, das niemand entgegen kommt). Es muss einfach ein Differenzieren sein zwischen, sagen wir, Auftragsmord, und dem Eventuall Fall, also nicht voll absichtlich. Der Fehler liegt in einer bis dato nicht genug ausdifferenzierten Gesetzgebung.

Zunächst aber dürfte das Urteil sich in die Köpfe der kriminellen Raser eingaben. Gut so.


Illegale Autorennen: Raser sind Verbrecher, aber keine Mörder | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/…komplettansicht
SM ist, wenn man trotzdem lacht

"In der Liebe versinken und verlieren sich alle Widersprüche des Lebens. Nur in der Liebe sind Einheit und Zweiheit nicht in Widerstreit."

Rabindranath Tagore

Horst

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Mittwoch, 1. März 2017, 01:47

Da steht, dass man nach 15 Jahren wegen guter Führung entlassen werden kann.
Hallo Victor,

mir ist das Procedere vertraut.
Ich finde es nur unsinnig lebenslange Freiheitsstrafe zu nennen was keine lebenslange Freiheitsstrafe ist.

Wie lange ein solcherart Verurteilter nun in aller Regel im Gefängnis verbringt scheint auch eine Frage des politischen Standortes zu sein. Wer googelt findet Angaben von 17 - 22 Jahren als Durchschnittswert.

Das spricht gegen einen Automatismus der nach 15 Jahren greift aber man wird wohl davon ausgehen können, dass die Geiselnehmer von Gladbeck mit ihren drei Jahrzehnten eine exotische Ausnahme sind.

Im übrigen denke ich das das was sich in Berlin abgespielt hat kein Mord war, dass es aber eine positive Entwicklung markiert, dass man über fahrlässige Tötung hinausgegangen ist.

Positiv würde ich auch sehen, dass der Versuch des Anwalts Unterstützung in Form eines psychologischen Gutachtens zu akquirieren gescheitert ist obwohl die Gutachterin anscheinend geliefert hat was bestellt wurde.

Abschließend denke ich was sich abgespielt hat war ein alltägliches Verbrechen dem nichts tragisches eigen ist.

Horst
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35

Mittwoch, 1. März 2017, 11:11



Die Diskussion hier ist schon in meinen Augen leicht vom Rachegedanken angehaucht - Aug um Aug, Zahn um Zahn. Aber zwei Treats weiter wird auf Donald Trump und die USA geschimpft. Dabei ist der Rachegedanke (bzw. die Blutsühne) genau das, was das amerikanische Rechtssytem in einigen Teilen ausmacht.


Guter Gedanke und es ist gar nicht so leicht von Prinzipien wie Auge um Auge, Zahn um Zahn loszukommen. Vermutlich haben sie auf gewissen Ebenen ihre Berechtigung. Rache geht oft noch drüber hinaus.

Es heißt ansonsten thread mit "tiː eɪtʃ" und ea augesprochen eher wie ä und nicht ie, wie Fusstapfen auch Faden und nicht treat - wie behandeln ea in diesem Wort wie das deutsche ie. Auch wenn auch Abhandlungen unter letzteres gefasst werden. Die Aussprache ist sehr unterschiedlich. Kann natürlich ein Vertipper gewesen sein, aber ich erlebe es viel, dass es auch in De-Land mündlich falsch verwendet wird. Man kann fast drauf warten, dass die Neuschöpfung Eingang in die Wörterbücher findet.

36

Mittwoch, 1. März 2017, 17:18

Langsam erscheinen die Kommentare der Fachleute, sprich der Juristen. Der unten Verlinkte entspricht meiner Überzeugung. Wie schon in anderen Threads betont, halte ich unser Rechtssystem für eine der Säulen der Rechtsstaatlichkeit. Dazu gehört, daß es bis in die kleinste aller Kleinigkeiten verfeinert, sprich differenziert. So sehr ich den Rasern ein wirklich hartes Urteil wünsche, so sehr sehe ich, daß dieses natürlich nicht nur sie und Konsorten beträfe, sondern unzählige, völlig andere Fälle, die absolut nichts mit dem Fall verbindet. Oder Fälle, die ähnlich scheinen, aber doch ganz anders gelagert sind (im Artikel das Beispiel einer Mutter, die ihr todkrankes Kind ins Krankenhaus bringt und nachts auf einer leeren Straße rast, damit rechnend, das niemand entgegen kommt). Es muss einfach ein Differenzieren sein zwischen, sagen wir, Auftragsmord, und dem Eventuall Fall, also nicht voll absichtlich. Der Fehler liegt in einer bis dato nicht genug ausdifferenzierten Gesetzgebung.

Zunächst aber dürfte das Urteil sich in die Köpfe der kriminellen Raser eingaben. Gut so.


Illegale Autorennen: Raser sind Verbrecher, aber keine Mörder | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/gesellschaft/2017-02/…komplettansicht


Nachfolgend auch noch ein interessanter Bericht zum Thema von einem Professor für Strafrecht:

Alles andere hätte ich nicht verstanden

37

Mittwoch, 1. März 2017, 18:01

...Positiv würde ich auch sehen, dass der Versuch des Anwalts Unterstützung in Form eines psychologischen Gutachtens zu akquirieren gescheitert ist obwohl die Gutachterin anscheinend geliefert hat was bestellt wurde...


Tja, klassisches Eigentor eines Rechtsverdrehers.

Interessanter Bericht dazu auf welt.de.

Sascha
„Die Realität ist in der Wirklichkeit oft eine Illusion!"

G. Dudenhöffer

38

Mittwoch, 1. März 2017, 20:31

Ausschlaggebend war hier wohl das Verhalten des Angeklagten vor Gericht, als ernquasi zugab, dass er einen tödlichen Unfall bewusst in Kauf genommen hat.

Horst

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Donnerstag, 2. März 2017, 10:37

Interessanter Bericht dazu
Hallo Sascha,

der Artikel erinnert ein wenig an die Geschehnisse die zum Tod des prominenten Soziologen Günter Amendt und einigen Freunden führte.

http://www.spiegel.de/spiegel/a-796047.html
Amendt war gestorben weil diverse Gerichte Verfahren gegen den epileptischen Todesfahrer eingestellt und Gutachter ihm trotz schwerer Unfälle Fahrtüchtigkeit bescheinigt hatten.

So wurde ein Problem weitergereicht weil niemand den Mut zu einer unangenehmen Entscheidung hatte und dieses dann bei und auf Günter Amendt und seinen Freunden landete.

Horst
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nisha

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40

Freitag, 3. März 2017, 22:42

Das ist ein brisantes Thema. Die Leute schreien nach Wiedergutmachung. Aber dies zu garantieren ist halt nicht die Aufgabe der Justiz.

Hier fehlt ganz eindeutig die Anforderung des Vorsatzes, welcher unabdingbare Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes ist. Die rechtliche Formulierung etwas "billigend in Kauf genommen" differenziert eben genau den Unterschied zum Vorsatz. Wer will wirklich den Jugendlichen unterstellen, sie setzen sich mit dem Vorsatz ins Auto, einen Menschen zu töten?

Ohne Frage bin ich für eine strenge Bestrafung. Aber es sollte sich halt schon an die Rechtsgrundsätze gehalten werden und Richter sollten nichts konstruieren. Falls die Höchststrafen (fünf Jahre bzw. in besonderen Fällen zehn Jahre) nicht ausreichen, muss der Gesetzgeber die Bestimmungen ändern.

Ich verstehe auch die Betroffenheit der Angehörigen. Dennoch - eine strenge Bestrafung macht das verlorene Familienmitglied nicht wieder lebendig. Von Rachegedanken sollten wir uns im Rechtssystem nicht leiten lassen. Das ist ein ganz schlechter Ratgeber.

Ich rechne damit, dass dieses Urteil wieder kassiert wird.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg. (Mahatma Gandhi)