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nisha

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21

Samstag, 4. März 2017, 15:24

Die eingetragene Lebenspartnerschaft gilt aber nur für gleichgeschlechtliche Paare. Es ist daher kein Ersatz für eine Eheschließung bei Heteros.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg. (Mahatma Gandhi)

Sato

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22

Samstag, 4. März 2017, 16:39

Oha, dann hab ich das mit Frankreich verwechselt, dort gibt es den pacts, dachte, das gibt es bei uns auch inzwischen

"Ehe light": Ein Mustervertrag fürs Leben | ZEIT ONLINE
Pacte civil de solidarité (Pacs

http://www.zeit.de/2015/14/ehe-light-frankreich-schweiz
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"In der Liebe versinken und verlieren sich alle Widersprüche des Lebens. Nur in der Liebe sind Einheit und Zweiheit nicht in Widerstreit."

Rabindranath Tagore

Michael8

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23

Samstag, 4. März 2017, 17:19

@Martin - ja, aber es gibt manchmal Gründe, sich nach einer Trennung nicht scheiden zu lassen.

Martin

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24

Samstag, 4. März 2017, 20:00

@Michael: Wenn beide noch an einem Strang ziehen, dann können sie gemeinsam das Testament aufheben/ändern. Ansonsten bleibt es natürlich dabei. Das gemeinschaftliche Testament ist eben einem Vertrag ähnlich.

Manfred57

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25

Sonntag, 5. März 2017, 15:13

Wende dich an den Sozialverband. Anrufen und einen Termin machen. Kostet nix.

Manfred
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

26

Montag, 6. März 2017, 03:57

[gelöscht]

Horst

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27

Montag, 6. März 2017, 08:26

Hallo,

was spricht eigentlich dagegen, ein handschriftlich verfasstes Testament, der hauptbegünstigten Lebensgefährtin zu überlassen.
Sie wird es höchstwahrscheinlich wissen wenn der Erbfall eintritt.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

tiffany

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28

Montag, 6. März 2017, 09:48

Horst, mach es so, dass es sich für dich gut anfühlt. Es ist deine Entscheidung. :)

Bei mir gibt es zum heutigen Zeitpunkt nur einen einzigen Begünstigten und trotzdem ist es mir lieber, dass das Testament bei Gericht hinterlegt ist.
Wenn ich es abändern will, dann fahre ich eben hin, zeig den Hinterlegungsschein vor und ersetzte das alte gegen das neue Testament. Jeder wie er mag.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

Horst

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29

Montag, 6. März 2017, 11:50

Horst, mach es so, dass es sich für dich gut anfühlt.
Hallo tiffany,

da das Ganze ein für mich völlig neues Thema ist dachte ich versuche es mal mit:
Meinungen erfragen, alle geäusserten Meinungen überdenken und dann entscheiden.
Soll als Methode nicht schlecht sein.

Horst
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Martin

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30

Montag, 6. März 2017, 14:19

Übrigens kostet die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht nur 75,-€ pauschal (und nicht ca. 125,- wie ich oben mal schrieb).
Martin

Alex

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31

Dienstag, 7. März 2017, 23:43

Mal ein paar Worte zu dem Thema

Wann ist ein handschriftliches Testament ausreichend?

Grundsätzlich, wenn kein Immobilienvermögen vorhanden ist oder kein Bezieher von Sozialleisstungen erbt.

Bei größeren Vermögen empfiehlt sich allerdings immer sich Hilfe von eime FACHanwalt zu holen und dies auch notariell beglaubigen zu lassen, kann sehr viele Diskussionen und Ärger sparen.

Grundsätzlich gilt, hier auf den Euro zu schauen ist am falschen Ende gespart, zumindest dann wenn es mehr als 1 Erben gibt und was zu holen ist.
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Lucky

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32

Mittwoch, 8. März 2017, 01:26

Darf ich da auch mal ne Zwischenfrage stellen???

Wie ist das, wenn ich die Erbfolge ändern will? Sprich, ich möchte meine Eltern und Geschwister und co aus der Erbfolge raus haben. (Dies hat seine Gründe, die ich hier nicht nennen möchte, die aber im Testament natürlich offen gelegt werden). Da möchte ich, das mein Hab und Gut nach meinem Ableben NUR zwischen meinem Partner (bald Mann) und meinem Sohn aufgeteilt wird.

Reicht da ein handschriftliches Testament oder wäre es besser, dieses notariell beglaubigen zu lassen ??
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nisha

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33

Mittwoch, 8. März 2017, 01:39

Hallo Lucky,

gibt es denn bis jetzt überhaupt ein Testament?

Wenn nicht tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein.
Das heißt, die Hälfte deines Vermögens erbt dein Mann, die andere dein Sohn. Du müsstest also gar nichts verfügen. Eltern und Geschwister werden nur berücksichtigt, wenn kein Ehegatte und keine Kinder vorhanden sind.
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Lucky

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34

Mittwoch, 8. März 2017, 01:58

Bisher gab es nur ein Handschriftliches.

Wenn nach meiner Hochzeit im Mai dann eh meine "Familie" raus ist, dann bräuchte ich also kein Testament mehr???

Bisher habe ich eben in meinem Testament mit festgehalten, wie ich beerdigt werden möchte und das meine Familie aus der Erbfolge raus sein soll, dafür aber eben Christian drin sein soll.

Wie die beiden (Christian und mein Sohn) sich im Ernstfall mein Hab und Gut aufteilen, das ist mir egal, weil ich weiß, dass die beiden sich schon einig werden. Wie ich beerdigt werden möchte, weiß Chris und ich denke, dass er meinen Wunsch auch notfalls berücksichtigen würde.
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35

Mittwoch, 8. März 2017, 02:02

Wenn du das eh schon verfügt hast, ändert sich ja nichts.

Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch ein, wenn kein Testament vorliegt. Diese besagt, dass Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen erben. Das heißt, es bestärkt ja deinen Wunsch nur. Du musst nichts mehr veranlassen. Du bräuchtest dann kein Testament mehr.
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36

Mittwoch, 8. März 2017, 06:59

Das ist gute zu wisse, danke.
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37

Mittwoch, 8. März 2017, 07:03


Die gesetzliche Erbfolge tritt automatisch ein, wenn kein Testament vorliegt. Diese besagt, dass Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen erben.


Das ist nicht ganz richtig. Nach gesetzlicher Erbfolge erbt der Ehegatte 1/4 und, wenn nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart wurde, ein weiteres 1/4 als sog. erbrechtlicher Zugewinnausgleich. Den Rest (also meist 1/2 oder bei entsprechendem Ehevertrag 3/4) erben die Kinder zu gleichen Teilen, also bei einem Kind dieses alles, bei 5 Kindern jeweils 1/5 von der Hälfte bzw den Dreivierteln.
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38

Mittwoch, 8. März 2017, 09:16

Im Testament Wünsche für die Beerdigung hinterlassen, halte ich nicht für optimal. Ich meine, bis das Testament eröffnet ist, kann es dauern. Bestattungen finden unter normalen Umständen recht schnell nach dem Tod statt.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
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Michael8

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Mittwoch, 8. März 2017, 12:38

weil ich weiß, dass die beiden sich schon einig werden


Präzise Angaben sind dennoch sinnvoll. Nichts gegen dein Vertrauen. Aber es passiert immer wieder, dass herzliebende Geschwister oder andere Verwandte im Erbfall zu erbitterten Gegnern werden. Das liegt nicht immer an Habgier, sondern auch an daran, dass das Erbteil unterschwellig als Maß für die Liebe des Verstorbenen gewertet wird. Es können dabei ganz unerwartete psychologische Konflikte entstehen.

Lucky

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40

Mittwoch, 8. März 2017, 15:21

Na ja um ehrlich zu sein, viel zu holen ist bei mir nicht. Das Wertvollste (neben meinem Kater) was ich besitze, ist mein MacBook. Und da kann ich echt davon ausgehen, dass die beiden sich da irgendwie schon einig werden. :kicher:
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