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Kerlchen

unregistriert

1

Dienstag, 28. November 2017, 12:55

Betrugsversuch Fa. Janus / Euroshopping

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit unbestellter Ware in Verbindung mit "Gewinnbenachrichtigung" gemacht?

Aktuelles Beispiel ist die Fa. Janus / Euroshopping und diverse andere verbundene Unternehmen.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in…cec1e9c545.html

Die Fa. verschickt Ware ohne Rücklieferschein. Die Widerrufsbelehrung auf der Rückseite ist kaum lesbar, da klein geschrieben und im Blassdruck. Eine Rücklieferadresse oder eine Sendungsnummer gibt es nicht, da es nicht möglich ist, das Paket zu öffnen, ohne das entsprechende Etikett zu beschädigen... stattdessen eine Telefonnummer von Euroshopping, unter der man dann unter Schwierigkeiten ("Kundennnummer bitte" - "ich bin kein Kunde von Ihnen...!" - "Dann die Sendungsnummer..." - "...ist nicht mehr lesbar". - "Ihr Name?" - "Müller Meier Schulze".- "Wie bitte?"- "MÜLLER MEIER SCHULZE !!!" - "Buchstabieren Sie das bitte..." - "M...E...I..." - "Wie bitte? M - ä - i...?"
usw.

Das Ergebnis dieser Prozedur ist dann der Hinweis, dass die angerufene Fa. "nur den Versand macht", also gar nicht zuständig ist... haha... Nein, anrufen könne man bei Janus nicht, nur hinschreiben...

Horst

Wellness-Spanker

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2

Dienstag, 28. November 2017, 20:27

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit unbestellter Ware in Verbindung mit "Gewinnbenachrichtigung" gemacht?

Ich verstehe diesen Artikel nicht. Niemand muss Ware bezahlen, die nicht ausdrücklich bestellt ist. Da kann der Versender noch so viele Mahnungen schicken.

Woraus werden da die Zahlungsansprüche abgeleitet?

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

Christian

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3

Dienstag, 28. November 2017, 20:38

Woraus werden da die Zahlungsansprüche abgeleitet?

Vermutlich aus der Unwissenheit der Betrugsopfer.

Badguy

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4

Mittwoch, 29. November 2017, 07:23

Das Geschäftsmodell dieser "Firmen" basiert auf der Ängstlichkeit der Menschen, die ab der ersten ersten Mahnung spätestens zahlen.

Ich kann nur raten, richtig dagegen zu halten.

Spätestens mit der ersten Mahnung hat man eine Postanschrift an die man sich wenden kann. Dahin schreibt man dann (mind. als Übergabe-Einschreiben), dass man ein Paket/Päckchen bekommen habe, was man nicht bestellt habe. Da entsprechende Rücksendeinformationen auf dem Paket nicht angegeben seien, halte man das Paket zur Abholung durch den Absender bereit. Man bitte um rechtzeitig vorherige schriftliche Mitteilung, wann die unentgeltliche Abholung erfolge.

Rein vorsorgliche weise man darauf hin, dass man sich bei Aufrechterhaltung der Forderung anwaltlich vertreten lasse.
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Keep it simple !
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