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"Forenreiter"
Registrierungsdatum: 6. Juli 2007
Wohnort: nrw
Beruf: ing.
Neigung: aktiv
Familienstand: Getrennt lebend
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
Wohnort: Dortmund
Beruf: IT Spezi, ohne Neigung das ins Private zu verlagern (mit ohne Arbeit)
Neigung: aktiv
Familienstand: Verheiratet
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Examinierter Wellness Spanker
Registrierungsdatum: 23. August 2009
Wohnort: Rottweil
Beruf: unterbezahltes Universalgenie
Neigung: aktiv
Familienstand: feste Partnerschaft
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Zauberzausel
Registrierungsdatum: 19. Juni 2007
Wohnort: Dortmund
Beruf: IT Spezi, ohne Neigung das ins Private zu verlagern (mit ohne Arbeit)
Neigung: aktiv
Familienstand: Verheiratet
Zu behaupten, "ein Anbieter hat das Recht, einen Kunden mundtot zu machen", ist GROBER UNFUG !
Oder kannst Du DAS mit irgendeinem § belegen/untermauern ???
Man (jedermann) kann sich allerdings gegen "vorsätzlich" (=wissentlich und willentlich) geäusserte falsche Behauptungen rechtlich wehren. Da greifen dann diverse §§ des StGB. Auch das Zivilrecht gibt dann was her ...
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"Forenreiter"
Registrierungsdatum: 6. Juli 2007
Wohnort: nrw
Beruf: ing.
Neigung: aktiv
Familienstand: Getrennt lebend
... und endet da, wo es die Grundrechte Anderer tangiert.Die freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz fest verankert..
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glückliches Huhn
Registrierungsdatum: 20. März 2009
Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))
Neigung: passiv
Familienstand: glücklicher Single
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glückliches Huhn
Registrierungsdatum: 20. März 2009
Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))
Neigung: passiv
Familienstand: glücklicher Single
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"Forenreiter"
Registrierungsdatum: 6. Juli 2007
Wohnort: nrw
Beruf: ing.
Neigung: aktiv
Familienstand: Getrennt lebend
... und endet da, wo es die Grundrechte Anderer tangiert.Die freie Meinungsäußerung ist im Grundgesetz fest verankert..
Wo kämen wir denn hin, wenn Jeder, ungeachtet der Rechtslage, sich äußern darf? So geht es nun wirklich nicht.