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Manfred57

spankender Untoter

  • »Manfred57« ist männlich
  • »Manfred57« ist der Autor dieses Themas

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1

Sonntag, 11. März 2012, 14:01

Notwehr

Jeder Mensch hat das Recht, wenn er angegriffen oder bedroht wird, sich mit den gegebenen Mitteln um Schaden von sich abzuwenden, zu verteidigen. So habe ich es gerlernt.

Letztes Jahr wurde ich im U-Bahnhof von drei betrunkenen Jugendlichen angegriffen. Die haben mich wohl unterschätzt, weil ich nicht gerade ein Riese bin, und zogen dabei den Kürzeren. Einen der Jugendlichen habe ich leicht und zwei schwer verletzt. Ich habe keine Anzeige erstattet, weil die Polizei gegen die Jugendlichen, die schon einschlägig bekannt waren Anzeige erstattet hat. Ich dachte, damit wäre der Fall für mich erledigt. Doch der Vater eines der schwerverletzten Jugendlichen erstattete Anzeige, wegen Körperverletzung gegen mich. Ich habe dem keine große bedeutung beigemessen, weil selbst die Polizei in ihrem Bericht schrieb, das es von meiner Seite Notwehr war. Nun ist doch tatsächlich Anklage gegen mich erhoben worden. In welcher Republik leben wir eigentlich. Hier darf man sich nicht einmal mehr wehren, wenn man angegriffen wird.
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

flagfan

unregistriert

2

Sonntag, 11. März 2012, 14:25

Ich seh´s auch so, das Notwehr klar geregelt ist.
Ich denke mal das Erschreckende bei uns ist die Flut der Anklagen. Wenn hier eine Krankenkasse, welche für den Verletzten zahlen muß, den Versuch unternimmt, über ein Verfahren die Schuld endgültig zu klären, kann ich das noch einsehen.

Aber ich bin schon der Überzeugung, dasss du aus der Sache auch unbeschadet rauskommen wirst. Aber sich allein die Argumente gegnerischer Anwälte an zu hören, und seine Nerven bis zum Urteil damit zu bealsten, kann schon stark an die Nerven gehen (s. den Fall Brunner in München).
Ich wünsche dir auf jeden Fall Nerven wie Drahtseile. :8:

3

Sonntag, 11. März 2012, 14:34

Ich denke, dass die Behörden handeln müssen, wenn eine Anzeige vorliegt, was im Grunde ja auch richtig ist.

Wie @flagfan gehe ich davon aus, dass Du keine Probleme bekommen wirst, wenn die Abwehr angemessen war. Da würde ich mir keinen Kopf machen.

Octo

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4

Sonntag, 11. März 2012, 14:46

Ich wünsche Dir alles gute Manfred!

Ich denke, dass die Behörden handeln müssen, wenn eine Anzeige vorliegt, was im Grunde ja auch richtig ist.
Ja, aber wenn auch tatsächlich Anklage erhoben wird ist das, wenn ich das noch richtig im Kopf habe schon wieder ne Stufe weitergegangen. Aber das wissen andere hier sicher besser.

safra67

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5

Sonntag, 11. März 2012, 15:04

Hi Manfred,

auch ich denke, dass dir da nichts passieren dürfte. Dass der Staatsanwalt da Anklage erhebt kann ich durchaus nachvollziehen. Es gibt eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen einen erwachsenen Mann, der einen Jugendlichen verletzt haben soll. Da kann der Staatsanwalt gar nicht anders.

Ob die Notwehr berechtigt war und auch ob sie mit angemessenen Mittela ausgeführt wurde, stellt dann das Gericht fest.
Man darf in einer Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht! (D. Nuhr)

Merlin

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6

Sonntag, 11. März 2012, 15:34

Null Kommentar, ich kann sagen das darf so nicht sein. Aber ich bin kein Staatsanwalt und kein Richter.
Ich lerne daraus, ein netter Mensch bist du, ein Sesselpupser nicht. Und das bei allem Respekt. :kaffee:
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

Ohlew

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7

Sonntag, 11. März 2012, 15:52


Wie @flagfan gehe ich davon aus, dass Du keine Probleme bekommen wirst, wenn die Abwehr angemessen war. Da würde ich mir keinen Kopf machen.


Ja genau das wird auch gefragt,wenn es zur einer Verhandlung kommt.
"War die Abwehr angemessen?"
Ich meine zwei Schwerverletzte,könnten da Unsicherheiten der Notwehr enstehen lassen.
Zumindest könnte ein Anwalt darauf rumhaken.
@Manfred,ich will Dich keinesfalls verunsichern,doch leider ist unser Rechtsstaat von Gesetzen gespickt,die man drehen und wenden kann,zu Gunsten beider Parteien.
Wenn man es schafft sich gleich gegen drei betrunkenen jugendlichen Personen zu stellen und sie erfolgreich abzuwehren,kann auch die Frage entstehen ,ob Du Manfred vielleicht einen Kampfsport ausgeübt hast?

Wenn ja,hast Du schlechte Karten,dann hättest Du kontrollierter Abwehren müßen/können.
Weil ausgebildete Kampfsportler vor Gericht,so zugeordnet werden,daß Hände usw.als Waffen eingesetzt werden können und im schlimmsten Falle,da sogar eine "gefährliche Körperverletzung "entstehen kann.

@Manfred ,ich wünsche Dir trotz allem,daß Du mit einen gnädigen Richter zusammentriffst. :8:
Unser Oasenmitglied Ohlew (*29.06.1958) ist am 27.10.2012 verstorben.
Das Oasenteam

8

Sonntag, 11. März 2012, 17:05

Ich hatte etwas Ähnliches letzten Sommer - Ergebnis war ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.
Obwohl sich seine "Zeugen" gegenseitig widersprochen haben, sollte auf einmal ich der Angreifer gewesen sein.

Habe einer Einstellung gegen Geldauflage zugestimmt, denn in der Verhandlung wäre ich der Freiheitsstrafe auf Bewährung sehr viel näher gewesen als dem Freispruch - Gerecht hin oder her. Und ein Rechtsstaat ist die BRD auch nicht unbedingt, aber das hat viele Gründe.

Was man wohl allgemein machen sollte, sind a) selber Anzeige erstatten, egal wie eindeutig es zu sein scheint und b) niemals auf eine Vorladung als Beschuldigter reagieren.

Da eine Körperverletzung im Gegensatz zur gefährlichen oder schweren KV aber kein Offizial- sondern ein Antragsdelikt ist, wiegt das Ganze schon mal nicht mehr sooo schwer. Es ist gar nicht gesagt, dass das überhaupt zu einer Verhandlung kommt (öffentliches Interesse usw.), da reicht die Anzeige allein nicht aus.

Nur eigene Erfahrungen ....keine Gewähr...und sorry falls ich etwas überlesen habe, etwas in Eile geschrieben.

Obiwan

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9

Sonntag, 11. März 2012, 17:55

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Will sagen, Recht haben und bekommen ist leider zweierlei. Deshalb würde ich das ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen. Darauf verlassen, daß das Verfahren gegen dich eingestellt wird, kannst du dich leider auch nicht, denn das impliziert, daß die Staatsanwaltschaft vor dem Verfahren die Akten sorgfältig studiert und dann vernünftig entscheidet, ob sie einstellt oder nicht.

Es gibt viele gute Juristen, aber leider auch haarsträubend realitätsfremde. Ich würde dir raten, schnellstens einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen und dich gründlich beraten zu lassen. Er bekommt im Gegensatz zu dir auch Akteneinsicht. Sein Honorar zahlt im besten Fall der Kläger, wenn die Anklage gegen dich abgewiesen wurde.

Was die Einschätzung der Beamten vor Ort angeht, zählt die vor Gericht kaum mehr als die Aussage eines x-beliebigen Zeugen. Wenn es Tatzeugen gibt, oder die Aufzeichnung einer Überwachungskamera gesichert wurde, steht das auch in den Akten. Es wäre gut, diese Informationen vor einer möglichen mündlichen Verhandlung zu haben.

Ich drücke dir die Daumen, daß du den Ärger schnell wieder vom Hals hast. :kaffee:
Unser Oasenmitglied Obiwan (*22.02.1967) ist am 12.02.2016 verstorben.
Das Oasenteam

10

Sonntag, 11. März 2012, 18:57

So, ich schwimme hier mal gegen den Strom :)
Sich wehren wenn man angegriffen wird?
Kein Thema. Würde ich auch machen und wohl die wenigsten handeln nach dem Motto "die andere Wange hinhalten".
Dass das Verhalten der angetrunkenen Jugendlichen zu verurteilen ist, ist auch keine Frage.
Aber kann man wirklich noch von Notwehr sprechen, wenn 2 der Jugendlichen krankenhausreif (da gehe ich mal davon aus bei "schwer verletzt") geschlagen werden?
Offensichtlich hattest du, lieber Manfred, kein Problem mit den dreien fertig zu werden. Musste es in dieser Härte sein?
Nochmals: Ich halte Notwehr in solch einem Fal für richtig und will das Verhalten der Jugendlichen alles andere als schön reden.
Allerdings habe ich mir gerade vorgestellt, ich wäre die Mutter eines dieser Jugendlichen. Und stehe am Krankenhausbett meines schwer verletzten Kindes...
Jo, ich glaube, ich hätte auch Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Octo

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11

Sonntag, 11. März 2012, 19:16

Aber kann man wirklich noch von Notwehr sprechen, wenn 2 der Jugendlichen krankenhausreif (da gehe ich mal davon aus bei "schwer verletzt") geschlagen werden?
Ich habe in Kopf daß "leicht verletzt" heisst Mensch wurde ambulant behandelt, "schwer verletzt" stationär.

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12

Sonntag, 11. März 2012, 19:26

Sofern die Notwehrsituation eindeutig gegeben war, wovon bei einschlägig bekannten Jugendlichen und Anzeige seiten der Polizei gegen dieses auszugehen ist, ist die Sache m.E. klar. Es gibt weltweit kaum ein Notwehrrecht das so großzügig gegenüber dem sich wehrenden ist wie das deutsche, da der in Notwehr handelnde keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit durchführen muss. Sofern Du also nicht permanent in solche Situationen verwickelt bist, z.B. als Türsteher, würde ich mir keine Sorgen machen, dass Du dir einen Notwehrexess vorwerfen lassen musst.

flagfan

unregistriert

13

Sonntag, 11. März 2012, 19:33

Ich muß mich auch dazu ouen, daß ich auf Manfred´s Seite stehe und Aldens Aussage nur unterstützen kann.
Wie Alden sagt, sieht die Sache bei Türsteher anders aus. Auch bei Poizisten. Die sind aber auf solche Situationen hin ausgebildet.
Als ansonsten friedlicher Bürger bin ich m.E. schon im Recht, wenn ich zusehe, daß von den Angreifern keine Gefahr mehr für mich und andere ausgehen kann. Und das heißt für mich, sie so weit wie möglich kampfunfähig zu machen.
Mehr hat doch Manfred nicht getan um einen Schaden von seiner Gesundheit abzuwenden.
Den drei Angreifer, dazu noch aus einem Personenkreis, welcher für seine Angriffslust an Bahnhöfen bekannt ist, müssen schon damit rechnen, dass sie bei einem Angriff auch selbst verletzt werden. Und das wird auch von unserem Notwehrrecht abgedeckt.

14

Sonntag, 11. März 2012, 19:53

Vor allem, was heißt schwer verletzt?
Aus einer KV kann ja durchaus eine schwere KV werden, ohne dass es zuerst eine gefährliche KV ist.

Aber wenn es heißt, "nur" KV dann werden die Verletzungen nicht so gravierend gewesen sein. Wenn man es mit der Notwehr übertreibt, kann das natürlich auch Probleme geben, aber ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich dafür Verständnis habe, wenn Menschen -vllt. aus Angst- weiter gehen als nötig gewesen wäre. Solange es nicht in einer schweren KV oder schlimmer endet.

Der alkoholiserte Zustand sollte allgemein wesentlich kritischer beurteilt werden.

Wie hast du es überhaupt geschafft, gegen drei gleichzeitig? Weil Kampfsportler ohne vorherige Warnung = gef. KV wenn ich das richtig im Kopf habe.

  • »Alden1981« ist männlich

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15

Sonntag, 11. März 2012, 20:22

Hier mal was interessantes dazu, was das deutsche Notwehrecht zulässt:

http://www.staatsanwaltschaften.niedersa…045&_psmand=165

In Deutschland darf, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, sofern keine andere Möglichkeit gegeben ist, auch zur Sicherung von Ehre und Eigentum Notwehr angewandt werden. Im vorgeannten Beispiel war diese, da der Renter kaum laufen konnte und der Verbrecher mit seinem Geld auf der Flucht war, eben durch einen Schuss in den Rücken gegeben.

Im deutschen Recht gibt es zudem die z.B in den USA gegebene Pflicht zum Zurückweichen (welche aktuelle in manchen Staaten durch "Stand-your-ground law abgeschafft wird) vor einem Angriff nicht.

Sofern Du also kein notorischer Schläger und diesbezüglich bekannt bist würde ich mir wirklich wenig Sorgen machen.

Obiwan

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16

Sonntag, 11. März 2012, 20:25

Aber kann man wirklich noch von Notwehr sprechen, wenn 2 der Jugendlichen krankenhausreif (da gehe ich mal davon aus bei "schwer verletzt") geschlagen werden?

Schwer verletzt wird immer eingetragen, wenn der Patient im Krankenhaus behandelt wurde, auch dann, wenn er selbiges nach der Behandlung sofort wieder verlassen konnte.

Ich würde auch dann noch von Notwehr reden, wenn es sich um größere Verletzungen gehandelt hätte. In einer Notsituation einer gegen drei ist Angriff die beste Verteidigung und schnelles Handeln zählt. Man wird es kaum riskieren, abzubrechen, bevor die Angreifer unschädlich gemacht sind. Schließlich kann man nicht drei Personen gleichzeitig ruhigstellen.

Was passieren kann, wenn man sich nicht schnell und hart wehren kann, haben mehrere Fälle in der Vergangenheit gezeigt. Ich erinnere mich an zwei Fälle, die für das Opfer tödlich endeten.
Unser Oasenmitglied Obiwan (*22.02.1967) ist am 12.02.2016 verstorben.
Das Oasenteam

17

Sonntag, 11. März 2012, 20:52

Ich denke auch das du da nichts zu befürchten hast Manfred, da die 3 Jugendlichen einschlägig bekannt waren. Gut das sie an den Falschen geraten sind und typisch das die Eltern von dem einen Jugendlichen noch Anzeige erstatten. Da muss man sich nicht verwundern das der betr. Jugendliche noch nicht gelernt hat was Recht und Unrecht ist, wenn er von seinen Eltern aus solchen Situationen rausgehauen wird. Da bleibt nur zu hoffen, dass der Richter ein Exempel statuiert.

Wer zu dritt einen Einzelnen angreift handelt äusserst feige und hat keine Milde verdient. Kaum auszudenken was passiert wäre, wenn es sich um einen betagten Mann gehandelt hätte....

LG

Viktor

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18

Sonntag, 11. März 2012, 21:43

Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft, wenn es einen hinreichenden Tatverdacht gibt. Und wie hier schon erwähnt wurde, bedarf es des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung bei Antragsdelikten. Ob dieses vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Wenn sie sich entscheidet Anklage zu erheben geht dies zum Gericht. Der Richter entscheidet dann über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Ob Notwehr vorlag werden wir hier sicherlich nicht beurteilen können. Notwehr setzt voraus, ein Gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorlag, die Handlung erforderlich war und die Abwehr geboten war. Und wieso die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kam, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, wird man in der Akte lesen können. Also Strafverteidiger suchen und Akteneinsicht beantragen.[color=]






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Horst

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Sonntag, 11. März 2012, 22:20

Hallo,

ich halte das Notwehrrecht für willkürlich und eher dazu angemessen die Angreifer vor den Angegriffenen zu schützen als umgekehrt.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

Merlin

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20

Montag, 12. März 2012, 12:27

Wann ist denn Notwehr?
Es muss eine wohl eine Situation der absoluten Hilflosigkeit und der direkten Lebensgefahr vorhanden sein.
Kann man immer angemessen reagieren?
Eigentlich muss man.
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

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