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Merlin

Zauberzausel

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41

Samstag, 14. April 2012, 08:57

wie man aus der Nummer rauskommt, wissen wir immer noch nicht.


Guckst du mein Posting Nummer 5 - da sind 2 Links in denen steht genau beschrieben wie es geht. ;)

Ich habe das nicht überlesen, es steht ja auch in allen Beiträgen wandeln ist möglich, mit entsprechend großem Aufwand. Mich hätte interessiert ob auch ein Abwenden möglich ist. Eine Art "Persilschein" sozusagen? Machst du diese oder jene Aussage, können sie dich nicht mehr am Arsch packen. :)


Diese Möglichkeit gibt es leider nicht.

Naja, ausser, du wirst in ner roten Ampel geblitzt und das Foto ist so sch... dass der Fahrer nicht erkannt werden kann *sfg* Is mir passiert, hab dann sämtliche Schreiben ignoriert und bekam irgendwann die Nachricht - das Verfahren wurde eingestellt :D
Ich hab dein Avatar, ich könnte es der Behörde nachreichen.:)
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

flagfan

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42

Samstag, 14. April 2012, 09:00

Ja nu, mut fehlenden Nachweisen der Behörde ist das ja auch wys an deres. Die müssen dir ja auch nachweisen können, daß du was ausgefressen hast. Aber da wird´s ja dann schon haarig, wie Zeugnisverweigerungsrecht bei nachen Verwandten u.s.w. Aber ansonsten, in der Regel können die da schon den Nachweiß füren.
Aber so né Art "Persilschein", denke das kannsté vergessen.

safra67

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43

Samstag, 14. April 2012, 09:08

@merlin

Mach ruhig, nu is das Verfahren schon eingestellt :baetsch:
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Merlin

Zauberzausel

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44

Samstag, 14. April 2012, 09:17

@ Safra
der Aufwand stände in keinem Verhältnis zum Ergebnis ........... :bye:
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Fabian_der_Kauz

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45

Sonntag, 15. April 2012, 16:22

Ich finde, wenn dein Auto für dich lebensnotwendig ist, musst du nicht wie ein Idiot fahren. Ich würde überhaupt nicht einsehen, warum auf dem Land anders bestraft werden soll, als in der Stadt. Auf dem Land fahren so viele Menschen so übertrieben schnell, dass es nur gut sein kann, wenn da auch mal Führerscheinsperren ausgesprochen werden.

Bei der Führerscheinsperre ist ja auch ein psychologischer Effekt dabei. Einen Monat nicht fahren zu dürfen, verändert auch die Wertschätzung für die Mobilität. Und ich glaube, die Menschen, die glauben, dass ein Auto unter 200km/h unglücklich ist, sollten genießen lernen, dass auch 50km/h schon recht fix sind. Und das lernen die, wenn sie einen Monat Rad gefahren sind.

Und mal ernsthaft, wer so rasen kann, kann auch mal für nen Monat Rad oder Bahn fahren. Und wenn er auf dem Land wohnt, kann er meinetwegen auch mit dem Rad zur Bahn fahren. Mit der Kombination kommt man praktisch überall hin. nur halt nicht so elegant. Und wenns ganz schlimm ist, könnte die Person auch für nen Monat ein Hotel in der Nähe der Arbeitsstelle bezahlen. Dann wäre die Führerscheinstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt, aber auf dem kleinen Dienstweg :)

miri

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46

Sonntag, 15. April 2012, 16:28

einige sind hier sehr schnell mit vorverurteilen... man muss nicht unbedingt rasen, um den führerschein entzogen zu bekommen... ein schild übersehen kann es schon sein... z.b. 120 gefahren und das 80er schild übersehen... kann mir(i) keiner erzählen, dass er das noch nie gemacht hat... meistens haben wir halt glück...

ich nehme auch an, dass die meisten, die kein verständnis für die situation eines selbständigen landbewohners haben, sich im städtischen bereich bewegen oder angestellte mit 26 tagen urlaub im jahr sind... na ja, nicht jeder ist in der lage, in den mokassins anderer zu laufen... kann man wohl auch nicht erwarten...
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

Fabian_der_Kauz

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47

Sonntag, 15. April 2012, 16:34

Ich kenne aber durchaus Leute, die auf dem Land wohnen. Und sogar die Vernünftigen rasen da wie gesengte Sau. Wo 80 ist 120, wo 50 ist 70 und in der Spielstraße 40- die Kinder wissen ja, dass man nicht am Rand des Ortes spielen darf.

miri

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48

Sonntag, 15. April 2012, 16:38

ich widerspreche nicht, dass es das gibt, aber es gibt genauso auch die, die einfach in einem abgelenkten moment reinrasseln...
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

Fabian_der_Kauz

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49

Sonntag, 15. April 2012, 16:40

hab mal nachgesehen, man muss über 40km/h zu schnell sein, um ausserorts ne Führerscheinsperre zu bekommen. Das wäre wirklich Pech, wenn man das auch Zufall schafft. Allerdings gebe ich zu, dass es möglich wäre... aber nur zB wenn wenn wirklich von 120 auf 80 ohne zwischenschritt und mit nur einem schild runtergebremst würde.

miri

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50

Sonntag, 15. April 2012, 16:42

ich zumindest weiß, dass ich schon ein paarmal in situationen war, wo es mich hätte erwischen können... ich hab immer glück gehabt... aber du bist wahrscheinlich einer von denen, die ich zwar noch nie gesehen habe, aber die immer wie die engel fahren ;)
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

Fabian_der_Kauz

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51

Sonntag, 15. April 2012, 16:49

Naja, Engel... ich versuche zumindest schon immer darauf zu achten, welche Geschwindigkeit ich gerade fahren MÜSSTE, um dann im sicheren Bereich zu sein :)

Icke

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Sonntag, 15. April 2012, 16:55

Diese "Situationen" gibt es zuhauf auf der A 45 Ri. Frankfurt...da stehen "80"-Schilder, an die sich keiner hält...wenn man wirklich 80 fährt, ist man ein Verkehrshindernis...oder...Baustellenende: rechts steht das Schild "Freie Fahrt"(oder wie das heißt)...und links, 20 m weiter "80". Haben die vergessen das abzubauen? Egal, wenn ich erst Gas gebe und dann gleich wieder bremse, besteht die Gefahr, daß mir hinten einer reinrauscht...
Unser Oasenmitglied Icke (*27.07.1956) ist am 19.06.2018 verstorben.
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Sonntag, 15. April 2012, 17:15

Ich kenne aber durchaus Leute, die auf dem Land wohnen. Und sogar die Vernünftigen rasen da wie gesengte Sau. Wo 80 ist 120, wo 50 ist 70 und in der Spielstraße 40- die Kinder wissen ja, dass man nicht am Rand des Ortes spielen darf.


Big smile - ich würde dir raten mal zur Rushour durch München oder Berlin zu fahen. Da kommste dir teilweise vor wie zur Kamikazeausbildung. :D
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kitty^.^~

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54

Sonntag, 15. April 2012, 17:48

man kann!
jemand aus meiner familie hat einmal sehr, SEHR viel geld dafür bezahlt, den führerschein nicht abgeben zu müssen.
dafür braucht man einen sehr guten anwalt und finanziele mittel im 3000er bereich.

mit meiner meinung diesbezüglich halte ich heute mal ganz unüblich hinter dem berg, aber wer mich kennt, kann sie sich denken.....
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55

Montag, 16. April 2012, 12:53

@ Fabian der Kauz , wie kommst du auf zu hohe Geschwindigkeit ? ......... hab ich in den ganzen Thread nicht gelesen.
Es macht meiner Meinung nach....sehr wohl einen Unterschied ob man auf den Land oder in der Stadt auf den Führerschein verzichten muß.
Es gibt Landstriche da gibt es keine Bahn, nicht mal einen Bus, nur einen Schulbus.

Adara

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56

Montag, 16. April 2012, 12:55

Einen Unterschied auf die Auswirkungen sicherlich. Aber dennoch keinen Unterschied bezüglich der Regeln. Sicher ist das ärgerlich, aber im Endeffekt ist man so was immer selber schuld.
Am Grunde der Seele, da lebt mein Verlangen
Mich ganz hinzugeben an mein eig'nes Herz
Durch Liebe geläutert, zur Demut gefunden
Öffne ich mich tiefer für das, was ich wirklich bin

safra67

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57

Montag, 16. April 2012, 13:12

Selber schuld - ja da gebe ich dir recht. Doch wenn bei der selben Tat, die selbe Strafe in einem Fall die Existenz bedroht und im anderen Fall nur 4 Wochen fahren mit dem Zug bedeutet, finde ich es ok wenn die Strafe im Fall der Existenzbedrohung umgewandelt wird.

Es soll ja nicht gar keine Strafe geben. Natürlich bleiben die Punkte in Flensburg und dann eben eine um sehr viel höhere Geldstrafe. Ausserdem funktioniert das alles ja sowieso nur beim ersten Mal !! Ich denke für einen Fehler, der einmal gemacht wurde, kann man durchaus mal ein Fahrverbot umwandeln. bei einem notorischen Regelbrecher sieht das dann natürlich anders aus.

Aber soviel ich verstanden habe geht es hier um einen "Täter", der vollkommen in Gedanken war und einen dummen, unbeabsichtigten Fehler gemacht hat, bei dem er erwischt wurde. Und nicht um einen verrückten Dauerraser, der andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich in Gefahr bringt.
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Kapitaen66

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58

Montag, 16. April 2012, 13:29

Wenn man Ersttäter ist und keine Punkte in der Verkehrssünderkartei hat gibt
es die Möglichkeit einer Sondergenehmigung für LKW ab 2,5 tonen die Fahrzeit
kann dabei zeitlich begrenzt werden.von 6 bis 20 Uhr.
Bei mir hat das sogar einmal funktioniert bei 6 Monaten wegen Alkoholfahrt.
Aber ein Anwalt ist da schon notwendig. Ich bekam die Sondergenehmigung
innerhalb von 4 Tagen nach dem Verstoß. Ist allerdings schon 20 Jahre her.

Kapitaen66

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59

Montag, 16. April 2012, 13:52

Ich finde, wenn dein Auto für dich lebensnotwendig ist, musst du nicht wie ein Idiot fahren. Ich würde überhaupt nicht einsehen, warum auf dem Land anders bestraft werden soll, als in der Stadt. Auf dem Land fahren so viele Menschen so übertrieben schnell, dass es nur gut sein kann, wenn da auch mal Führerscheinsperren ausgesprochen werden.

Bei der Führerscheinsperre ist ja auch ein psychologischer Effekt dabei. Einen Monat nicht fahren zu dürfen, verändert auch die Wertschätzung für die Mobilität. Und ich glaube, die Menschen, die glauben, dass ein Auto unter 200km/h unglücklich ist, sollten genießen lernen, dass auch 50km/h schon recht fix sind. Und das lernen die, wenn sie einen Monat Rad gefahren sind.

Und mal ernsthaft, wer so rasen kann, kann auch mal für nen Monat Rad oder Bahn fahren. Und wenn er auf dem Land wohnt, kann er meinetwegen auch mit dem Rad zur Bahn fahren. Mit der Kombination kommt man praktisch überall hin. nur halt nicht so elegant. Und wenns ganz schlimm ist, könnte die Person auch für nen Monat ein Hotel in der Nähe der Arbeitsstelle bezahlen. Dann wäre die Führerscheinstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt, aber auf dem kleinen Dienstweg :)
Diesen Beitrag kommentiere ich lieber nicht Herr Obrigkeitsvertreterpolizeipräsident.

Merlin

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Montag, 16. April 2012, 21:12

z.b. 120 gefahren und das 80er schild übersehen... kann mir(i) keiner erzählen, dass er das noch nie gemacht hat... meistens haben wir halt glück...
Ist mir passiert im Februar, beim Tochter abholen. A21, allgemein sind da 120 durchgänig angesagt und als Bonbon ein neuer 12 Kilometer langer Abschnitt mi "Open End" also erlaubt was die Laube hergibt. Nur der weitere Bonbon , also der bittere ist ein Abschnitt von 120 runter, 500 Meter lang auf 100 und dann 300 Meter lang auf 80. Bingo. Ich war 31 Km/h zu schnell. Ich musste nur nicht aussetzen, weil es außerhalb einer geschlossen Ortschaft war. 31 - 40 Km/h zu schnell ab da wird der Führerschein innerhalb geschlossener Ortschaften für 4 Wochen (nach Wahl wann), eingezogen.
Ich will und möchte nichts unterstellen, aber wenn dein bekannter in einem Ort, in einer 30er Zone mit 61-70, oder ganz normal bei 50 mit 81-90 unterwegs war, dann ........ ist das zu schnell.

@ Zorro, wenn es die Geschwindigkeit nicht war, na dann ..............
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Merlin« (16. April 2012, 21:26)