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miri

subDominante

  • »miri« ist weiblich
  • »miri« ist der Autor dieses Themas

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1

Freitag, 13. April 2012, 10:18

Führerscheinsperre

ein bekannter von mir(i) soll seinen lappen einen monat abgeben. er sieht ein, dass er ein strafwürdiges delikt begangen hat. allerdings ist er beruflich absolut auf das auto angewiesen. zudem lebt er auf dem land, kommt dort ohne auto kaum von a nach b.

meine frage: gibt es da irgendeine möglichkeit, die strafe zu verändern, etwa in eine geldstrafe oder das aufteilen in zwei teile?

ich empfinde es als ungerechtigkeit, einen bankangestellten in der großstadt und einen handwerker auf dem land gleich zu behandeln...

hat jemand da erfahrung oder kenntnis?
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

2

Freitag, 13. April 2012, 10:23

Ich glaube es fast nicht. Das einzige, was ich mal gehört habe,wo jemand diese Strafe des
Führerscheinabgebens in die ferien verlegt hat.
In jeder Minute, die man mit Ärger verbringt, versäumt man sechzig glückliche Sekunden

Susanne

unregistriert

3

Freitag, 13. April 2012, 10:28

Nein, umändern kann man die Strafe nicht, aber ggf. in eine günstigen Zeitraum legen, z.B. in den August, wenn es auch für einen Handwerker mal weniger zu tun gibt oder über die Weihnachtstage! Mehr Möglichkeiten gibt es aber nicht!

der nordländer

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4

Freitag, 13. April 2012, 10:39

Ja ich kann mich dem nur anschließen...zu verhinder ist der Führerscheinentzug nicht mehr...aber ggf. kann man diese auf einen "günstigeren" Zeitraum verlegen...Urlaub, Ferien...
Älter werden bedeutet für mich nicht unbedingt zu wissen was ich will.
Ich weiß aber immer mehr was ich auf keinen Fall mehr will!

safra67

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5

Freitag, 13. April 2012, 10:50

Also ich weiß von einem Bekannten, der hatte beim ersten Delikt Einspruch erhoben und glaubhaft gemacht dass er den Job verliert wenn er 4 Wochen Entzug hat. Damals wurde dann abgeändert auf ne richtig hohe Geldstrafe, seinen Führerschein durfte er behalten. Ist aber schon gute 20 Jahre her. Keine Ahnung ob das noch möglich ist.

Ist noch möglich- Links nachstehend

Fahrverbot umwandeln

Fahrverbot umwandeln 2
Man darf in einer Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht! (D. Nuhr)

6

Freitag, 13. April 2012, 11:16

Grundsätzlich ist es möglich, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln. Abhängig vom Delikt und der Auffälligkeit im Straßenverkehr. Bei einem Fahrverbot von nur 1 Monat stehen die Chancen allerdings schlecht, denn soviel Urlaub hat jeder Arbeitnehmer. Man hat ja die Wahl, das Fahrverbot in einen günstigen Zeitraum zu legen.

Dass man die Arbeit verliert, müsste nachgewiesen werden, Ich ging bis zum OLG, gebracht hat es freilich nichts, aus o.g. Gründen.

7

Freitag, 13. April 2012, 11:25

ich empfinde es als ungerechtigkeit, einen bankangestellten in der großstadt und einen handwerker auf dem land gleich zu behandeln...
Wieso ist das ungerecht?? :doh: Jeder weiß was passiert wenn man zu schnell fährt und geblitzt wird oder sich sonstwas im Strassenverkehr zuschulden kommen lässt. kann man im Bußgeldkatalog nachlesen. :lflash:
Ausserdem wohnt jeder da wo es ihm gefällt.

wenn man die Strafen noch nach der Einwohnerzahl berücksichtigen würde, wo kämen wir dahin. :doh:

Wenn er Rechtschutzversichert ist ( was ja normal ist) dann soll er sich mit einem vernünftigen Anwalt für Verkehrsrecht in verbindung setzen, was er am besten bzw. hoffentlich von Anfang an gemacht hat und sich mal informieren. Viuelleicht gibt es da eine Möglichkeit. ;)

Chayenne

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8

Freitag, 13. April 2012, 11:39

Hallo,

soweit ich weiß kann man den Monat auch splitten.Dies muß allerdings im Vorfeld erwähnt werden.
Ansonsten bleibt ihm nur auf Bus und Bahn umzusteigen oder sich eine Mitfahrgelegenheit zu suchen.
Oder den Monat Urlaub nehmen.

Ein sehr guter Bekannter hat vor ungefähr 4 Jahren seinen Lappen abgeben müßen,die Zeit konnte er splitten.
Ist in Arbeit

plautus

unregistriert

9

Freitag, 13. April 2012, 11:51

Grundsätzlich ist es eben nicht möglich, ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.
Allerdings und das besagt das Wort "grundsätzlich", gibt es Ausnahmen. Diese lassen sich aber nur vor Gericht erreichen und nur dann, wenn man sehr gut begründete Argumente für eine solche Ausnahme anführen kann.
Verlassen kann man sich auf solche Ausnahmeregelungen aber nicht. Sie dürften eher selten sein.
Die Gerichte verhängen die Maßregel des Fahrverbotes gern, weil ein Fahrverbot in aller Regel deutlich mehr Wirkung zeigt, als eine Geldbuße oder eine Geldstrafe.
Was man fast immer erreichen kann ist es, den Zeitraum eines Fehrverbotes in Grenzen selbst zu bestimmen. Hier ist regelmäßig ein Anwalt, der seine Sache versteht hilfreich und die Gerichte und Behörden sind im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereit hier dem Autofahrer entgegenzukommen.

Einen Grund dafür, warum man einen Handwerker auf dem Land anders behandeln sollte als einen Angestellten in der Stadt, vermag ich allerdings nicht zu erkennen.
Hier sind alle Kraftfahrer ausnahmslos gleich zu behandeln und das ist auch gut so, weil durch solche Ungleichbehandlungen nur mehr Unsicherheit in der Rechtsanwendung geschaffen würde.

Liebe Grüße

Plautus

10

Freitag, 13. April 2012, 12:00

Was man fast immer erreichen kann ist es, den Zeitraum eines Fehrverbotes in Grenzen selbst zu bestimmen.
Das muss man nicht erreichen, sondern der Zeitraum für das Abgeben der Fahrerlaubnis ist vorgegeben.

Adara

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11

Freitag, 13. April 2012, 12:51

Ich hab mal von einem gehört, der ein 40 km/h Auto fahren durfte, weil er nachweisen konnte, dass er das braucht. Ist aber schon eine Weile her und ich weiß nicht mehr, wie die genauen Umstände waren.
Am Grunde der Seele, da lebt mein Verlangen
Mich ganz hinzugeben an mein eig'nes Herz
Durch Liebe geläutert, zur Demut gefunden
Öffne ich mich tiefer für das, was ich wirklich bin

Twix

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12

Freitag, 13. April 2012, 12:58

ist ja schon alles gesagt...

Ob er letztendlich umwandeln kann, hängt von drei Faktoren ab:

- Ist er "Ersttäter" mit lupenreinem Punktekonto
- Hat er einen guten Anwalt
- Wie hat der Richter geschlafen

Im vorgerichtlichen Verfahren wird eine "Umwandlung" nicht machbar sein. Nur wenn er
klagt hat er geringe Chancen wenn o.g. Punkte mit "Ja" "Ja" und "Gut" beantwortet werden können.

Das man Leute vom Land anders bestraft als Stadtmenschen ist - ich sags mal freundlich - absurd... (siehe Grundgesetz Gleichbehandlung etc.)
________________________________________________________
Wenn Du zum Weibe gehst - vergiss' die Peitsche nicht ! :klatsch:

flagfan

unregistriert

13

Freitag, 13. April 2012, 13:23

Ich habe auch einen Bekannten der in Hessen in einer Autobahnbaustelle geblitzt wurde und einen Monat den Führerschein abgeben musste.
Da er ein nuller Punktkonto hat und seinen Führerschein schon sehr lange, hat er mit Hilfe eines Anwalts geklagt und das Gericht in Kassl hat die Geldbuße erhöht.
Er war so begeistert von seinem Erfolg und meinte, dafür würde er das Geld, wenn er müsste sogar zu Fuß in Kassel abgeben.
miri, die Chance sehe ich also schon.

14

Freitag, 13. April 2012, 13:28

Da er ein nuller Punktkonto hat und seinen Führerschein schon sehr lange, hat er mit Hilfe eines Anwalts geklagt und das Gericht in Kassl hat die Geldbuße erhöht.
Das meinte wohl @Twix mit seinem Ausspruch :D

Zitat

Wie hat der Richter geschlafen

flagfan

unregistriert

15

Freitag, 13. April 2012, 13:31

Kann ja sein, daß der Richter gut geschlafen hat.Denn vor Gericht und auf hoher See ist man halt in Gottes Hand, wie der Volksmund sagt.
Aber dann bleibt immer noch die Wahl, wann mann den Lappen abzugeben gedenkt. Denn da besteht durchaus Verhandlungspielraum.
Irgenwie bekommt man das mit Urlaub dann auch noch geregelt.

16

Freitag, 13. April 2012, 13:33

Das hatte ich ja geschrieben, @flagfan.

Bei mir war es ein Zeitraum von 8 Monaten. Ebenfalls Regierungspräsidium Kassel.

flagfan

unregistriert

17

Freitag, 13. April 2012, 13:35

Falke, 8 Monate sind auch ein wenig viel, da wird der Richter auch nicht viel Spielraum haben.

safra67

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18

Freitag, 13. April 2012, 13:38

Ich glaube Falke meinte - er hat in einem Zeitraum von 8 Monaten die Wahl gehabt wann er den Schein abgeben will.

Bei 8 Monaten ohne Führerschein wäre es nämlich kein Fahrverbot mehr sonder ein Führerscheinentzug. Großer Unterschied ;)
Man darf in einer Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht! (D. Nuhr)

19

Freitag, 13. April 2012, 13:41


Einen Grund dafür, warum man einen Handwerker auf dem Land anders behandeln sollte als einen Angestellten in der Stadt, vermag ich allerdings nicht zu erkennen.
Hier sind alle Kraftfahrer ausnahmslos gleich zu behandeln und das ist auch gut so, weil durch solche Ungleichbehandlungen nur mehr Unsicherheit in der Rechtsanwendung geschaffen würde.

Liebe Grüße

Plautus
Der Angestellte in der Stadt hat unter umständen die Möglichkeit den öffentlichen Nahverkehr zu verwenden, und mit Bus, U Bahn oder sonstigem seine Arbeit zu erreichen.

der Handwerker auf dem Lande, steht diese Möglichkeit oft nicht offen. Desweiteeren hat er als Hadwerker oft wechselnde Einsatzorte.
Also trift ihm ein Fahrverbot meist härter, als einem Angestelten in der Stadt.

Gruß


Mrcane

20

Freitag, 13. April 2012, 13:42

Richtig. Es ging ja um ein 1-monatiges Fahrverbot. @safra hat es richtig gedeutet. :)