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D'Artagnan

(k)einer für Alle

  • »D'Artagnan« ist männlich

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61

Mittwoch, 8. März 2017, 21:12

Haftstrafe finde ich etwas übertrieben, vorausgesetzt es passiert niemandem was.
Aber wer garantiert, dass niemandem etwas passiert? Wie würdest du urteilen, wenn
dein Kind, dein Mann, dein Vater, dein Großvater, durch so einen Idioten um sein Leben käm?
Mehr,nicht nur über Spanking unter www.vanillaandspicy.blogspot.com

HomerSimson

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62

Donnerstag, 9. März 2017, 19:05

Und der Idiot der mit 120 durch die Baustelle brettert? Der mit 0,9 Promille Auto fährt? Legt ihr da die selben hohen moralischen Ansprüche an wie für die Teilnehmer illegaler Rennen?
Was ich nicht tu und wofür ich kein Verständnis habe ist unmoralisch. Aber was ich auch zumindest ab und an tu ist ja nicht soooo schlimm. So, nun lasse ich es aber auch mal gut sein mit meinen Kommentaren zu den Aufregerthemen. :)

Nachtmensch

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63

Donnerstag, 9. März 2017, 19:24

Da bin ich dann bei Herrn Fischer: Das ist, wenn man der Logik des bedingten Vorsatzes folgt, versuchter Mord.

Zitat

Grundsätzlich wird auch ein Mordversuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft und unterliegt derselben Verjährungsregel. Das Gericht kann die Strafe jedoch gemäß § 23 Absatz 2 StGB mildern. In diesem Fall beträgt die Strafe nach § 49 Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 bis 15 Jahre.


:kaffee:

Horst

Wellness-Spanker

  • »Horst« ist männlich

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64

Freitag, 10. März 2017, 00:45

Hallo,

ich frage mich gerade wer denn aufgrund welcher Kriterien bestimmen will was ein illegales Autorennen ist.

Ich stelle mir das schwieriger vor als es im ersten Moment erscheinen mag.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

nisha

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65

Freitag, 10. März 2017, 00:49

Da hast du nicht ganz Unrecht.

Letztendlich müssen wir uns dann auf die Auslegung der Justiz im Einzelfall verlassen. Ehrlich gesagt, beneide ich die Damen und Herren auch bei dieser Aufgabe nicht.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg. (Mahatma Gandhi)

Nachtmensch

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66

Freitag, 10. März 2017, 11:19

Hmm, da Autorennen im öffentlichen Verkehrsraum in jedem Fall illegal sind, bliebe die Frage, wie man ein Autorennen definiert. Muss es einen "offiziellen Charakter" haben, sprich eine Start- und Ziellinie und einen Starter, muss es eine Vereinbarung zwischen den Teilnehmern geben "dies ist ein Rennen", oder reicht dazu schon aus, wenn zwei Fahrer bei einer zufälligen Begegnung auf der Autobahn mal rausfinden wollen, wer mehr PS hat, oder an der Ampel ein spontanes Beschleunigungsrennen improvisieren?

Wenn ich so an meine täglichen Erfahrungen im Straßenverkehr denke, und wenn man das Ganze eher strikt auslegt, könnte es in den Gefängnissen demnächst dann ganz schön eng werden.

67

Freitag, 10. März 2017, 13:46

Wenn ich so an meine täglichen Erfahrungen im Straßenverkehr denke, und wenn man das Ganze eher strikt auslegt, könnte es in den Gefängnissen demnächst dann ganz schön eng werden.
Na, dann bauen wir eben neue!! Dafür werden wir ja wohl noch Geld haben!!!!!!!

Nachtmensch

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68

Freitag, 10. März 2017, 14:35

Da würde ich dann aber die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und dem Nutzen stellen. Gibt es wirklich einen Grund für so eine doch recht dramatische Maßnahme?

Also ich kenne die Zahlen über illegale Straßenrennen nicht, ich weiß nicht, ob das zugenommen hat, ob ws gar ein Trend ist.

Was ich aber durchaus weiß ist, dass seit Jahrzehnten die Zahlen der Verkehrstoten in Deutschland rückläufig sind, und das trotz stetig zunehmendem Verkehr, und einem Trend zu immer größeren, schweren und leistungsstärkeren Autos.

Da sehe ich schlicht null komma null null Bedarf, wegen ein paar spektakulären Einzelfällen in Panik zu geraten, und legislative Schnellschüsse zu produzieren, die dann wieder nicht ins Gesamtgefühe passen. Wenn man dann für folgenloses Rasen in den Knast geht, aber für eine vollzogene Körperverletzung mit ner Geldstrafe oder Bewährung davon kommt, gerät das Gerechtigkeitsgefühl noch mehr in Schieflage.

Horst

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  • »Horst« ist männlich

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69

Freitag, 10. März 2017, 17:47

Hallo,

also mich stört an der ganzen juristischen Aufarbeitung nicht dass Vollpfosten die andere schädigen härter bestraft werden sollen. Der bunte Strauß an möglichen Entschuldigungen ist für meinen Geschmack erheblich zu weit ausgewuchert.
Der hier fehlgegangene Versuch des Verteidigers ein psychologisches Gutachten zur Entlastung seines Mandanten zu bestellen ist für mich der Beleg einer übertriebenen Entwicklung.

Ich finde aber auch das gut gemeint nicht notwendigerweise gut gemacht ist.
Die Verurteilung wegen Mordes die auch meiner Ansicht nach überzogen ist scheint mir vor allem ein Signal der Hilflosigkeit zu sein. Es scheint keine juristischen Werkzeuge zu geben die eine angemessene Antwort bereitstellen.

Auf Seiten der Politik scheint man die Mühen zu scheuen dort Gesetze zu verschärfen wo es angebracht ist. Es gibt durchaus Handlungsbedarf in Fällen in denen bewusste Unverantwortlichkeit zu schwersten irreparablen Schäden geführt hat.

Stattdessen scheint man wiederholt zu Gesetzeskonstruktionen greifen zu wollen, über die sich niemand beschwert. Egal wie unwirksam sie hinterher sind.

Horst
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Homo_ludens

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70

Freitag, 10. März 2017, 19:16

Moin

Heiße Debatte hier - viele Sichtweisen und Beispiele zu einem Thema, über das schon viel geredet wurde.

Was ist ein Straßenrennen …. muss es wirklich erst ein Rennen sein? Sind wir uns der Gefahr eigentlich bewusst, mit der wir so „achtlos“ umgehen?

Wenn ein anderer Autofahrer neben mir an der roten Ampel ständig das Gaspedal betätigt und ich mich dann dieser „Aufforderung“ hingebe und bei Grün mit Ihm zusammen so stark beschleunige, das die STVO Regelung nicht mehr greift, wie nennt man dies?

Wenn ein oder mehrere Autofahrer über eine „Flaniermeile“ cruisen, an bestimmten Stellen völlig unmotiviert Vollgas geben, egal, wie die Verkehrssituation aussieht - was ist das?

Man kann Beispiele über Beispiele nennen - es drehen und wenden wie man möchte - es ist auf alle Fälle eines : Hirnlos und absolut dämlich - man hält für einen - nein, für den - Macker mit dicken Eiern - als hätte man noch vor drei Wochen auf dem Baum gelebt und sich ausgiebig im Schritt gekratzt.

Übrigens kann man sich bei You Tube die Videos ansehen, wo sich diese Grünfurze auf einem Rennring - was ja an sich positiv ist - als Rennfahrer profilieren möchten, mit teurem Geld aufgemotzt werden die Geräte dann kaputt gefahren …. was ja wieder etwas von Hirnlosigkeit zeigt - nur findet dies Positiverdweise nicht auf der Straße statt.

Ich durfte in meiner Zeit als Fahrer viele Situationen durchlaufen, mit Unfällen und auch anderen gefährlichen Dingen - zum Glück ohne einen anderen Menschen dabei zu verletzen. Nicht nur ein (freiwilliges) Fahrertraining - auch die Situationen selbst öffneten mir die Augen. Fahrphysik ist nicht weg zu reden - sie bleibt eben Fahrphysik. Bewegung und Geschwindigkeit sind Dinge, die kaum richtig beherrschbar sind - nicht einmal von absoluten Profis.

Kaum einer dieser Vollposten wird sich in der Gesetzgebung auskennen - sonst würde kaum einer es wagen so zu agieren - und viele Staatsanwälte und Richter wenden das Gesetz in einer Art und Weise an, das Opfer zweimal zu Opfern werden - einmal durch die Erzeuger und zum zweiten durch die Rechtssprecher.

Man muss nur einmal mit Geschädigten reden und sich dann die „Ausreden“ der „Ausüber“ ansehen ……. und dann wieder Diskutieren.

Ein paar Links, die zur STVO gehören:

http://www.stvo.de/strassenverkehrsordnu…rassenbenutzung

http://www.iww.de/ue/schadenregulierung/…selement-f53231

http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.php

https://www.haufe.de/recht/weitere-recht…212_116758.html


Tschüs Bernd
Nichts ist so wie es zu sein scheint und doch ist alles so wie es ist.

71

Dienstag, 14. März 2017, 10:28

Ich halte mich für eine gute Fahrerin, die auch mal schnell fährt, da, wo sie es kann und darf, und ein Sportflitzer verleitet auch dazu. Wenn aber ein Fahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit mehere rote Ampelschalltungen
überfährt, muß er damit rechnen, daß er mit Vorfahrtberechtigten zusammenstößt und ihnen möglicherweise - und sich vielleicht auch - das Leben nimmt. Für mich ist das eingeplanter Mord und gehört so bestraft, wie es das Gericht ausgesprochen hat.

Nachtmensch

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72

Dienstag, 14. März 2017, 11:42

Und was ist es dann, wenn jemand gezielt ein anderes Auto rammt? Sei es, weil er den Insassen persönlich kennt, und ihn umbringen will, und ihm extra dafür aufgelauert hat. Oder weil er akut so genervt ist von dessen Fahrverhalten, und ihn deshalb aus dem Weg schubsen will?

Oder wenn jemand absichtlich und geplant einen Fußgänger über den Haufen fährt. Aus ähnlichen Gründen wie oben?

Ist das für Dich der selbe Grad von Tat wie mit hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel zu brettern?

Für mich halt nicht. Obiges ist für mich Mord bzw. Totschlag. Da ist der Tod eines Menschen Sinn und Zweck der Aktion. In einem Fall geplant, im anderen aus einem Affekt heraus.

Im aktuellen Fall war aber derTod des Menschen nicht Sinn und Zweck der Sache. Ob es jetzt billigend in Kauf genommen wurde, dass jemand dabei sein Leben verliert, oder ob die beiden Beteiligten tatsächlich zu blöd oder in ihrem Unverwundbarkeits-Wahn der pathologischen Selbstüberschätzung derart gefangen sind, dass sie es tatsächlich nicht absehen konnten, ist eine der Fragen, die der Gutachter klären sollte.

Und wir haben ja gelernt, dass rein juristisch im ersten Fall durchaus auf Mord befunden werden kann.

Dennoch sehe ich einen Unterschied in der ethischen Verurteilenswertigkeit zu meinen oben genannten Beispielen, und finde, dass sich das auch in der juristischen Bewertung niederschlagen sollte.

Horst

Wellness-Spanker

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73

Dienstag, 14. März 2017, 16:01

Hallo,

also § 222 Fahrlässige Tötung scheint hier auch nicht wirklich zu greifen wenn die Fahrlässigkeit schuldhaft herbeigeführt wurde.

Also:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Was dafür spricht dass es einen Mangel an juristischen Möglichkeiten gibt. Das ist ja nicht nur bei Autorennen so. Auch die Verwendung stahlkappenverstärkter Springerstiefel beim Zusammentreten von Obdachlosen oder das unangeleinte spazierenführen von Veteranen des Hundekampfs fallen darunter.

Ich finde also ein positives Signal, dass der sogenannte Sorgfaltsmaßstab erweitert wird.
Das geht natürlich zu Lasten des Erfolgs von Begründungen wie:
Ich bin ein Vollpfosten, ich kann nichts dafür, deshalb kann ich auch juristisch nicht belangt werden.

Was ich für gut halte.

Da ich der Ansicht bin, dass die Verurteilung wegen Mordes an den Haaren herbeigezogen ist und die nächste Instanz nicht überstehen wird bleibt als positives Resultat das eine Diskussion angeschoben wurde.

Horst
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74

Mittwoch, 15. März 2017, 07:07

Ist die Verschärfung nicht ein Vorbereitung auf fahrerlose Automobile? Bei solchen Strafen gebe ich als Fahrer gerne die Verantwortung an den Automobilhersteller (Hard- und Software) ab. Gleichzeitig wird die Latte für die Software von fahrerlosen Fahrzeugen recht hoch gelegt. Als Softwareentwickler sehe ich mich ungern für einen Fehler bei meiner Arbeit mit einer Anklage auf Mord konfrontiert.