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Lucky

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1

Dienstag, 11. Oktober 2016, 17:17

Hilfe gesucht

Hallo,

Hera hat mir eben eine PN mit einer Bitte um Hilfe geschrieben. Ich stelle auf ihren Wunsch hin ihr Hilfegesuch mal hier rein:

hallo lucky
ich habe ein problem
ich habe eine wohnunhg in krefeld und auch sonst alles geregelt nun lässt mich der der mir das auto besorgen wollte in stich ich wollte im forum nachfragen ob jemand einen lkw ab 5 t hat und faHREN KANN VON BERNKSTEL AN DER MOSEL NACH KREFELD
WEIS ABER NICHT WIE ICH EIN THEMA AUF MAChe
sorry bin nervös und habe gross geschrieben bin nicht an meinen pc

kannst du bitte das thema aufmachen für mich ? danke

Also wenn jemand aus der Ecke kommt, einen LKW hat und fahren kann, melde er sich bei ihr ;)
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(Heinrich Heine)

2

Dienstag, 11. Oktober 2016, 17:18

DANKE LUCKY wuste nicht wie das geht

3

Dienstag, 11. Oktober 2016, 23:32

Warum mietest Du nicht einen LKW, z.B. bei Europcar? Es gibt natürlich auch andere.

Der Vorteil wäre, dass man ihn bei Dir in der Nähe abholen und am Ziel wieder abgeben kann.

Mit dem Führerschein der Klasse 3 darf man bis 7,5t fahren.

Lucky

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4

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 00:11

Mit dem Führerschein der Klasse 3 darf man bis 7,5t fahren.

Das Problem ist aber, das zwischen DÜRFEN und KÖNNEN oft Meilen liegen. Ich hab nen Führerschein klasse 3, würde aber im Leben nicht auf die Idee kommen nen LKW bis 7,5 t zu fahren, nicht mal an nen Transporter würde ich mich trauen.
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Tom

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5

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 00:24

... man wächst an seinen Aufgaben ...
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6

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 00:26

Das Problem ist aber, das zwischen DÜRFEN und KÖNNEN oft Meilen liegen.
Aber irgendwo im Bekanntenkreis dürfte es doch jemand geben, der einen Kleinlaster fahren kann.

Ansonsten, ein Anruf bei der ARGE und du bekommst mehr Fahrer, als du haben willst.

Hiasl08

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7

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10:01

Die Bedenken sind schon berechtigt ..
Weiß noch, wie aufregend und mit Angst verbunden es war, als ich zum ersten Mal einen 5-Tonner gefahren bin - obwohl ich schon einige Jahre PKW-Erfahrung hatte. (Für meine Schwester transportierte ich was - und wollte natürlich nicht ablehnen.)
Später war so etwas dann kein Problem mehr.

Merlin

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8

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 13:48

Mit dem Führerschein der Klasse 3 darf man bis 7,5t fahren.

Das Problem ist aber, das zwischen DÜRFEN und KÖNNEN oft Meilen liegen. Ich hab nen Führerschein klasse 3, würde aber im Leben nicht auf die Idee kommen nen LKW bis 7,5 t zu fahren, nicht mal an nen Transporter würde ich mich trauen.
Also so ganz richtig ist das mit der Führerscheinklasse 3 aktuell nicht mehr. Die Klasse, der Führerschein muss vor einem bestimmten Datum erworben sein sein. Nach dem Datum ist weniger Gewicht zulässig?
Also ich darf noch. :kaffee:
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

9

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 14:01

Mit dem Führerschein der Klasse 3 darf man bis 7,5t fahren.

Das Problem ist aber, das zwischen DÜRFEN und KÖNNEN oft Meilen liegen. Ich hab nen Führerschein klasse 3, würde aber im Leben nicht auf die Idee kommen nen LKW bis 7,5 t zu fahren, nicht mal an nen Transporter würde ich mich trauen.
Also so ganz richtig ist das mit der Führerscheinklasse 3 aktuell nicht mehr. Die Klasse, der Führerschein muss vor einem bestimmten Datum erworben sein sein. Nach dem Datum ist weniger Gewicht zulässig?
Also ich darf noch. :kaffee:


Die Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t inkl. Hänger.
Die daraus hervorgegangene Führerschein Klasse B berechtigt zum Führen der KFZ bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Mit einer Zusatzprüfung kann dieser auf 4,25t hochgestuft werden.
Geschwindigkeitsbeschränkung und Anzahl der Achsen sind u. U. ebenso zu berücksichtigen.
Wer die FS Klasse 3 gemacht hat, behält nach Umstellung auf den neuen FS Klasse B im Scheckkartenformat automatisch seine Berechtigung bis 7,5 t.

Sollte ich falsch liegen, korrigiert mich bitte. :)

Sascha
„Die Realität ist in der Wirklichkeit oft eine Illusion!"

G. Dudenhöffer

Merlin

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10

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 14:07

Ich denke du hast es gut deutlich gemacht, ich darf noch richtige Laster fahren und spätgebohrene dürfen ein paar Tonnen weniger.


-Ontopick-
Gibt es denn eine Lösung für das aktuelle, große Problem?
Weiß ich nicht, hab' ich keine Ahnung von .....

Lucky

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11

Mittwoch, 12. Oktober 2016, 14:47

Genau wegen dieser Umstellung damals musste ich meinen flippen noch vor der Umstellung machen, damit ich auch bis 7,5 t fahren darf... Als wenn ich dies je nutzen wollte. :ahh: Aber mein Exmann wollte das eben so, also wurde das so und nicht anders gemacht.
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Torti64

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12

Sonntag, 23. Oktober 2016, 00:58

Nur zur Klarstellung und Verhinderung von Fehlverhalten:

....Die alten grauen und rosa Führerscheine behalten

aber bis 2033 nach der Besitzstandswahrung ihre Gültigkeit.....

...Achtung:
Die komplette Besitzstandswahrung der alte Klasse 3 gilt aber nur
bis zum 50. Lebensjahr...

ausführliche Erläuterung

DomRonja

Drachenmami und bondagefan_ffm´s Mylady

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13

Sonntag, 23. Oktober 2016, 19:49

Leute kommt doch bitte zum Thema zurück.

HERA sucht einfach HILFE und hier wird es zerredet, gibt es nun Hilfe oder nicht?

Sorry, wenn ich dies so schreibe, trotzdem euch allen alles Liebe gesendet. DomRonja :hehe:
Ich kann die Stelle in der Bibel einfach nicht finden, in der Gott der Frau die Gleichberechtigung abspricht. Sarah Moore Grimké(1792-1873)
Fehler im Text dürft ihr gerne behalten.


14

Sonntag, 23. Oktober 2016, 20:18

ronja danke hat sich erledigt habe hilfe aber von anderer seite gefunden

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15

Montag, 24. Oktober 2016, 08:05

Die Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t inkl. Hänger.

Die Führerscheinklasse 3 berechtigte zum Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t inkl. Hänger.


Der Führerschein der Klasse 3 berechtigt zum führen von Zugfahrzeugen bis zu 7,5t.
Da man mit dieser Führerscheinklasse max. bis zu 3 Achsen fahren darf, kann man mit einem ein Achs- oder einem Tandem Anhänger auf ein Gesamtgewicht von ca. 18t kommen, je nach Fahrzeug.
( Ein Tandemanhänger ist ein Anhänger mit zwei Achsen, bei dem der Abstand der Achsen zueinander unter 1 Meter betragen muß. )
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Lilli

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16

Montag, 24. Oktober 2016, 11:03

Wann habt ihr denn alle Führerschein gemacht? Das ist doch lange nicht mehr so, das man 7,5 t fahren darf.
Der normale FS b beinhaltet doch nur 3,5t oder irre ich mich jetzt?
Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, wäre der Brief kürzer geworden.
(Goethe oder Twain, man weiß es nicht)

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17

Montag, 24. Oktober 2016, 11:36

Wann habt ihr denn alle Führerschein gemacht? Das ist doch lange nicht mehr so, das man 7,5 t fahren darf.
Der normale FS b beinhaltet doch nur 3,5t oder irre ich mich jetzt?


Als ich meine Führerscheine gemacht habe, warst du wahrscheinlich noch gar nicht auf dieser Welt.

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1984 Klasse 2
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18

Montag, 24. Oktober 2016, 16:29

Ich bin ein bisschen amüsiert dass das Führerscheinmachen mit dem automatisch mit jungem Lebensalter gleichgesetzt wird. :)))
Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, wäre der Brief kürzer geworden.
(Goethe oder Twain, man weiß es nicht)

19

Dienstag, 25. Oktober 2016, 01:48

...und ich bin enttäuscht, dass keine Rückmeldung kam.

In so etwas klinke ich mich nie wieder ein. Das war der 2. und letzte Versuch. Schaut halt, wie ihr klar kommt, meine Sache ist es nicht (mehr).

Adara

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20

Dienstag, 25. Oktober 2016, 07:54

Aber Falke, Hera schrieb doch, es habe sich erledigt :) eigentlich könnte ich dann eh zu machen. Dachte nur das Führerscheinthema ist noch nicht durch.
Am Grunde der Seele, da lebt mein Verlangen
Mich ganz hinzugeben an mein eig'nes Herz
Durch Liebe geläutert, zur Demut gefunden
Öffne ich mich tiefer für das, was ich wirklich bin

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