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1

Sonntag, 23. Oktober 2016, 11:54

Exfreund bestellt im Namen der Exfreundin Ware

Leute, ich brauche mal eure Hilfe, hier im Thread oder per PN.

Es geht um eine sehr gute Freundin. Ihr Ex bestellt fast wöchentlich in ihrem Namen Produkte.

Geld für einen Anwalt hat sie nicht.

Reicht eine Anzeige bei der Polizei?

Was kann man sonst tun um sich gegen so eine Person zu wehren, bzw. sie dazu zu bringen den Betrug zu unterlassen?
Ich ziehe meinen Hut vor allen, die es geschafft haben sich aus einer Beziehung, in der Alkoholsucht des Partners und damit zusammenhängende Gewalt jeglicher Art auf dem Tagesplan stand, zu befreien!

Christian

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2

Sonntag, 23. Oktober 2016, 11:59

Wenn sie kein Geld für einen Anwalt hat, kann sie evtl. Beratungskostenbeihilfe beantragen und sich doch einen Anwalt nehmen, um eine Unterlassung zu erwirken. Ansonsten fällt mir nur noch ein Umzug als Lösung ein.

3

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:03

Gibt es die Beihilfe nicht nur im Falle familiärer Probleme?

Umzug geht leider nicht ---> ALG II
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4

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:04

sie kann die firma wo das bestellt wurde alles zurückschicken bzw denen sagen das sie nichts bestellt hat und denen die erlaubniss entziehen
sorry wen ich so komisch antworte mir fallen die richtigen worte nicht ein
hatte es auch
habe dan bei otto angerufen und denen erst mündlich anschlissend schriftlich gesagt das ich nichts bestelle unbd alles storniere weil es betrug durch den ex ist

Sato

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5

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:06

Selbstverständlich ist eine Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft angezeigt, das Handeln des Ex ist definitiv vor dem Gesetz kriminell und kann durchaus polizeilich verfolgt werden
SM ist, wenn man trotzdem lacht

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joeCool

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6

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:10

Satos Vorschlag halte ich auch für das Beste.
Wenn es erst mal bei der Polizei aktenkundig ist und die dann mal bei ihm vorstellig werden, wird das schnell erledigt sein.
Immer noch werden Hexen verbrannt auf den Scheiten der Ideologien.
Irgendwer ist immer der Böse im Land
und dann kann man als Guter und die Augen voll Sand,
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nisha

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7

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:10

Das Ganze ist eine "nette" Stalkingvariante. Ist das die einzige Belästigung? Wenn nicht, auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. Dann ist es auch aktenkundig. Ansonsten bei der Polizei beraten lassen. Es geht meist weiter. Sorry, wenn ich das so sage. Aber die Erfahrung lehrt das halt.

Es ist dieses Phänomen: "Wenn du nicht mehr willst, beschäftige ich dich wenigstens auf meine Art!"

edit: Meine Antwort hat sich mit Satos und JoeCools überschnitten. Die tippseln einfach schneller als ich. :)
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8

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:16

...Reicht eine Anzeige bei der Polizei?...

Theoretisch schon, würde zudem die Absender kontaktieren und darüber informieren.
:kuss:
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Lucky

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9

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:22

Soweit ich weiß, kann man sofern Erfolgsaussichten vorhanden sind, immer Beratungskostenbeihilfe beantragen (also nicht nur bei familiären Dingen). Aber da kann einem ein Anwalt genau Auskunft geben.

Ansonsten kann ich mich nur den Anderen anschließen. Polizei einschalten und die betreffenden Firmen informieren.
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(Heinrich Heine)

10

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:27

Danke, ihr seid die Besten!

Habe die Tipps schon weitergegeben, Polizei halte ich auch für eine sehr geeignete Lösung.
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11

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:37

Also es ist wohl so, dass sie nur die Mahnungen für die Bestellungen bekommt. Und das Amtsgericht lässt sie wegen der Rechtsbeihilfe hängen.
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ottilie

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12

Sonntag, 23. Oktober 2016, 12:51

Anzeige bei der Polizei auf jeden Fall ... und den Versandhäusern mitteilen, dass es sich um nicht bestellte Ware handelt und sie für das Geld nicht aufkommt. Sie hat leider dann den Nachteil, dass sie wahrscheinlich auf eine rote Liste kommt und nichts mehr bestellen kann.

Aus Erfahrung weiß ich, dass selbst wenn die / der beschuldigte vor Gericht steht und verurteilt wird, aber kein Geld hat, der Geschädigte zahlen muss, wenn er nicht beweisen kann, dass er die Ware nicht hat. Alles, wo eine Unterschrift benötigt wird (Telefonvertrag) ist anzweifelbar und da kommt man raus.
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Horst

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Sonntag, 23. Oktober 2016, 13:34

Es geht um eine sehr gute Freundin. Ihr Ex bestellt fast wöchentlich in ihrem Namen Produkte.
Hallo,

also erstens Polizei.
Zweitens Anwalt. Hier dürfte man sicher mit Übernahme der Kosten rechnen können.

Dann noch zusätzlich, also nur zusätzlich.
http://www.123recht.net/thema/themen.html

Während alles andere läuft könnte man auf dieser oder anderen Websites Informationen einholen.

Hier ist es aber wichtig die Umstände genau zu schildern. Also Internetbestellungen, oder schriftliche Bestellungen, ist die Ware für ihn oder für sie.

Trotz allem sollte aber auch eines nicht verschwiegen werden. Wenn er keinen schweren Fehler macht oder sich einschüchtern lässt hat sie schlechte Karten.

Da wäre entgegen allem was gerecht ist eventuell ein persönliches Gespräch hilfreich.

Horst
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14

Sonntag, 23. Oktober 2016, 13:52

Da wäre entgegen allem was gerecht ist eventuell ein persönliches Gespräch hilfreich.
Oh, da bin ich mir nicht sicher. Solche Gespräche können ihn noch anstacheln. Ist ein schwieriges Thema. Man darf da nicht immer allgemeines soziales Verhalten erwarten. Der Mann kann in einer psychischen Ausnahmesituation sein.
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15

Sonntag, 23. Oktober 2016, 15:32

Ich habe ihr noch die Verbraucherzentrale vorgeschlagen.

Die Sache mit der Unterschriftsprüfung ist auch schon angelaufen. Aber es dauert alles ...

Ein persönliches Gespräch wird es nicht geben. Es sind noch Kinder mit im Spiel und er legt alles daran ihr zu schaden. Die Sache läuft schon länger und nimmt langsam sehr dreiste und gefährliche Formen an...

Danke für Eure Tipps!
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Lilli

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16

Sonntag, 23. Oktober 2016, 15:55

Zusätzlich:
Die Annahme von Sendungen kann auch verweigert werden.dann geht die Ware zurück und die Versandthäuser haben auch schnell keine Lust mehr.
Da sie vielleicht irgendwann mal wirklich was bestellen will, besser infomail dorthin schicken mit der Erklärung, dass sich jemand z zt nen üblen scherz erlaubt.
Wenn ich mehr Zeit gehabt hätte, wäre der Brief kürzer geworden.
(Goethe oder Twain, man weiß es nicht)

17

Sonntag, 23. Oktober 2016, 16:33

Stimmt! :8:

Bin gespannt wie das alles ausgeht ...
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Horst

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18

Sonntag, 23. Oktober 2016, 22:26

Oh, da bin ich mir nicht sicher.
Ich auch nicht. Es ist das letzte Mittel wenn alles andere versagt hat.

Horst
Komm Du Schöne, komm in den Garten mit den schwarzen Rosen.

Michael8

unregistriert

19

Montag, 24. Oktober 2016, 12:05

Ich denke auch: Polizei. Nach meiner Erfahrung sind die durchaus hilfsbereit, insbesondere, wenn eine Dame kommt.

Alle im Internet bestellten Waren können übrigens innerhalb einer Frist ohne Begründung zurückgeschickt werden.

Vin

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Donnerstag, 27. Oktober 2016, 11:21

So wie ich das verstanden habe, gehen diese bestellten waren an ganz andere Lieferadressen. Wenn da die Rechnungen mit bei sind, dann bekommt sie die Mahnungen erst nach Ablauf der Rückgabefrist.
Somit ist Rücksenden schon mal nicht mehr so einfach drin :(
ber für die Rechtshilfe sowie auch die Anzeige sind solche Informationen (Adressen) von ungeheurer Wichtigkeit bei den Ermittlungen.

Merken: beim Schnitzel klopfen kein Rammstein hören, sonst sind die Pfannen zu klein!


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