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tiffany

glückliches Huhn

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1

Samstag, 7. Februar 2009, 10:28

Steuerrecht/Beruf

Wenn ein Angestellter im Einzelhandel zum regulären Gehalt monatlich einen Warengutschein im Wert von 80 € erhält, auf was muß in Bezug auf Steuern geachtet werden? Oder sind die zusätzlichen Euronen steuerfrei, weil es evtl. unter "besondere Zuwendung" fällt? Letzteres kann ich mir nicht wirklich vorstellen, es wäre eher ein Wunschgedanke.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

der nordländer

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2

Samstag, 7. Februar 2009, 10:31

Ich weiss jetzt nicht wie hoch der Freibetrag ist, auf jeden Fall ist das ein geldwerter Vorteil und unterliegt der Steuerpflicht! In der Gastro mussten wir sogar das Personalessen aus diesem Grund für die Angestellten versteuern! Wie gesagt, es gibt wahrscheinlich einen Freibetrag, aber bei 80 Euro schätze ich das der überschritten wird...!?
Älter werden bedeutet für mich nicht unbedingt zu wissen was ich will.
Ich weiß aber immer mehr was ich auf keinen Fall mehr will!

tiffany

glückliches Huhn

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3

Samstag, 7. Februar 2009, 10:33

Okay, also nichts mit wirklichem Geschenk, das wäre auch zu schön gewesen.
Jetzt wart ich mal, vielleicht weiß noch jemand Bescheid. Ich suchte zwar selbst im Internet, aber das eine scheint das andere auszuschließen und überhaupt ist das mit dem Steuerzeugs nicht ganz so einfach, wie ich mir das dachte.
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avenzia

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4

Samstag, 7. Februar 2009, 10:52

Einlösung beim Arbeitgeber (z.B. Einzelhandel)

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, stellen immer einen Sachbezug dar, auch wenn der Gutschein nur auf einen Euro-Betrag lautet. Sowohl die 44,- €-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Abs, 9 EStG) als auch der Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) sind anwendbar. Der Arbeitslohnzufluss ist im Zeitpunkt der Einlösung des Warengutscheins beim Arbeitgeber anzusetzen (R 104a Abs. 3 Satz 2 LStR).

Quelle : http://www.begger.de/index.php?id=129

flagfan

unregistriert

5

Samstag, 7. Februar 2009, 11:39

@avenzia,

du hast Recht, Warengutscheine stellen einen Sachbezug dar. Und Sachbezüge sind steuer und beitragspflichtiges Entgelt. Dies gilt nicht, wenn den Gutschein den Freibetrag von 44,000€ nicht übersteigt.

Das Selbe gilt für eine Internetzulage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Höhe gewährt.

tiffy fragte nach 80,00€ Warengutschein. Der ist steur und beitragspflichtig, weil er die 44,00€ übersteigt.

Mein Vorschag: Mit dem Arbeitgeber einen Warengutschein von 40,00€ und eine Internetzulage von 40,00€ vereinbaren. Dann kommst du auch auf die 80,00€

Die Pendlerpauschale ist ja auch wieder gültig. Auch da kann man mit dem Arbeitgeber die Vereinbarung treffen, dass er für die Einfache Fahrt vom Wohnort zu Arbeitsplatz mit einem Pauschalsteursatz von 15% übernimmt und der Abeitnehmer keine Belastng hat.

Von dem Nobelviertel in Bogenhausen (Spitzensportler) in München könnte der Arbeitgeber bei einem Arbeitsplatz im Olypiagelände ( 7Km mal 0,30€ mal pauschall 15 Arbeitstage) monatlich steuer und beitragsfrei 31,50€ übernehmen.

In meinem Beispiel waren also Steuer und Beitragsfrei:

Warengutschein 40,00€
Internetzulage 40,00€
Fahrkostenzuschuß 31,50€

Gesamt 111,50€

Ich hoffe, ich habe nicht nur tiffy´s Frage in etwa beantworten können, sondern auch den anderen Oasenmitgliedern geholfen, die ähnliche Fragen haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »flagfan« (7. Februar 2009, 11:52)


lausejunge

unregistriert

6

Samstag, 7. Februar 2009, 11:45

Dazu fällt mir nur dieses ein:

Du weißt, was Nettoeinkommen ist?
Die Provision, die Dir der Staat zur Erwirtschaftung der Steuern überlässt.

Grüßle vom lausejunge

tiffany

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7

Samstag, 7. Februar 2009, 12:36

Supi, mit den Antworten kann ich durchaus was anfangen, die Oase ist echt ein Allroundforum. *glücklich bin*
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miri

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8

Samstag, 7. Februar 2009, 14:14

da hätte ich auch mal ne frage: meine freundin sagt, ich könne neben meinem hauptberuf abzugsfrei einen 400 € job annehmen, stimmt das so?

und

wenn ich regelmäßig ein honorar beziehe, neben meinem hauptjob her, gibt es da auch einen freibetrag und wie hoch ist der?

vielen dank für die mühe, die ich euch gemacht habe (bodo bach) :)
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

tiffany

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9

Samstag, 7. Februar 2009, 14:25

@miri
Bisserl Geduld... in dem Bereich kennt sich flagfan sehr gut aus. =)
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flagfan

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10

Samstag, 7. Februar 2009, 14:39

@miri,

ich meld mich da heut Abend mal. Bin grade von meiner Frau Zwangsverpflichtet für die eigene Steuererklärung. Die Eigene Steuererklärung in Zusammenarbeit mit ihr ist immer einer der schwersten Tage im Jahr.

schließe mich da tiffy an, mit ein bisschen Gedult kommt gegen Abend eine fundierte Antwort.

Ist wohl heute mein Steuertag.

miri

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11

Samstag, 7. Februar 2009, 15:33

danke dir, eilt gar nicht :)

und dir weiterhin gute nerven!
Du bist ein Wunsch, den Gott sich selbst erfüllt hat. :sonne:

H.J. Eckstein

rosenengel

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12

Samstag, 7. Februar 2009, 15:58

Scheiss Steuererklärungen :-(
Ich muss noch von 2007 und 2008 machen. Und kann das nicht .

Das blöde ist, das ich nicht einmal weiss ob es sich lohnt.

jadzia

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13

Samstag, 7. Februar 2009, 16:58

Ich mache keine mehr, wenn man nur sein normales Gehalt hat ist man nicht verpflichtet sie zu machen.

Und da ich eh kaum was zum absetzten habe, spare ich mir den Stress.
Freunde sind die Familie die man sich aussucht

flagfan

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14

Samstag, 7. Februar 2009, 17:08

Zitat

Original von miri
da hätte ich auch mal ne frage: meine freundin sagt, ich könne neben meinem hauptberuf abzugsfrei einen 400 € job annehmen, stimmt das so?

und

wenn ich regelmäßig ein honorar beziehe, neben meinem hauptjob her, gibt es da auch einen freibetrag und wie hoch ist der?

vielen dank für die mühe, die ich euch gemacht habe (bodo bach) :)


Ja, dass stimmt, neben dem Hauptjob kann man abzugsfrei eine Nebenbeschäftigung (400,00€ Job) ausüben, aber nicht beim gleichen Arbeitgeber.

Ich mach mal ein Beispiel: Deine Freundin ist im Hauptjob in der Geschäftsstelle von Eintracht Frankfurt für 2.000,00€. Dieser Job unterliegt der Lohnsteuer- und Beitragspflicht zur Sozialversicherung.
Auf dem Heimweg vom Waldstadion arbeitet sie jeweils noch eine Stunde, sowie Samstags auf dem Bieberer Berg bei Kickers Offenbach für 395,00€ . Bei dieser „Nebenbeschäftigung“ tragt die Pauschalsteuer und die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge von 13% und Rentenversicherungsbeiträge von 15% deer Arbeitgeberund führt sie an die Minijobzentrale der Bundesknappschaft ab. Lediglich die 2% Pauschalsteuer kann er auf den Arbeitnehmer abwälzen. Das macht aber kein Arbeitgeber. Diese Abwälung von den 2% habe ich bisher nur bei der Kirche, egal welcher Konfession gesehen (war im Forum meine erste Kritik an der Kirche, aber wohlgemerkt, nur am Bodenpersonal).

Das geht aber nur bei einem anderen Arbeitgeber. Wenn sie aber bei ihrem Hauptarbeitgeber, der Eintracht, gegen ein Honorar noch die Jugendspieler mit dem Bus zu Training holt, ist das eine zusammenhängende Beschäftigung und voll Steuer und Beitragspflichtig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »flagfan« (7. Februar 2009, 17:12)


Twix

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15

Samstag, 7. Februar 2009, 18:06

Zitat

Original von jadzia
Ich mache keine mehr, wenn man nur sein normales Gehalt hat ist man nicht verpflichtet sie zu machen.

Und da ich eh kaum was zum absetzten habe, spare ich mir den Stress.


Ist so nicht ganz richtig - du machst ne Steuererklärung - wenn auch unwissentlich *g* - dadurch das dein Arbeitgeber dem Finanzamt die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch übermittelt (ETIN-Verfahren) hat das Finanzamt auch alle entsprechenden Daten - und Du kannst Dir sicher sein das sie dich anschreiben würden wenn Du im größeren Rahmen nachzahlen müsstest.
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Wenn Du zum Weibe gehst - vergiss' die Peitsche nicht ! :klatsch: