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21

Donnerstag, 2. April 2009, 20:14

Ich hoffe die Justiz schränkt nun das Persönlichkeitsrecht der Dame ein und liefert sie nach Augsburg ins Frauengefängnis.


Warum nicht gleich erschiessen? 8o

Man kann ja wirklich alles übertreiben.

der nordländer

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22

Donnerstag, 2. April 2009, 20:16

Zum Thema selbst sag ich mal nix mehr. :(

Aber so langsam sehe ich mich an den Pranger gestellt. ?(


Nein flagfan, an den Pranger hat dich niemand gestellt...nur deine Aussage wurde kritisiert!

...deswegen darfst du sicher auch weiterhin noch was zum Thema sagen!
Älter werden bedeutet für mich nicht unbedingt zu wissen was ich will.
Ich weiß aber immer mehr was ich auf keinen Fall mehr will!

tiffany

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23

Donnerstag, 2. April 2009, 20:35

@popaddle
Die Frau leistete sich einen groben Erziehungsfehler, keine Frage. Würde die Justiz sie einsperren, wäre es für das Kind kein Nutzen, nur ein zusätzlicher Schaden. Aus Emotionen heraus kann es passieren, dass man zu vorschnellen Aussagen neigt, niemand (auch ich nicht) ist davor gefeit.

Ich hätte gerne weitere, aufschlussreichere Fakten gepostet... kann damit aber leider nicht dienen.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

avenzia

unregistriert

24

Donnerstag, 2. April 2009, 21:21

Also- das war vergangenen Herbst und das Kind 1 1/2- keine Minusgrade aber nur 11Grad.
Es wurde Klage wegen Fahrlässiger Körperverletzung erhoben.


http://www.welt.de/vermischtes/article34…-angeklagt.html

flagfan

unregistriert

25

Donnerstag, 2. April 2009, 23:53







Nein flagfan, an den Pranger hat dich niemand gestellt...nur deine Aussage wurde kritisiert!

...deswegen darfst du sicher auch weiterhin noch was zum Thema sagen!
Das Kritisieren wr ja ok. Aber das Nachtreten war dann überflüssig. ?(
Mit der Kritik war ich ja durchaus einverstanden. Aber daß dann nochmal aufzukochen. Da habe ich mich dann drüber geäärgert.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »flagfan« (2. April 2009, 23:59)


avenzia

unregistriert

26

Freitag, 3. April 2009, 01:02

Mir scheint da ist beim zitieren ein wenig was danebengegangen.
Es müßte wohl umgekehrt sein unter flagfan steht jetzt das Posting von nordi und andersherum. :)
Ist nicht so schlimm und mir heute auch schon mal passiert.
Hab das was ich selber sagen wollte in das zitierte hineingeschrieben, weil die Zitatklammern größer sind als früher.

popaddle

unregistriert

27

Freitag, 3. April 2009, 04:41

Hmm... das mit dem Frauengefängnis und Augsburg war scheinbar etwas zu abstrakt... also es sollte eine Metapher auf das Thema Persönlichkeitsrechte sein, denn in unserer Gesellschafft ist es schon vorgesehen, diese bei Bedarf einzuschränken. So können und dürfen Eltern ihre Kinder zwingen bestimmte Kleidung zu tragen wenn es draußen kalt ist... aber auch die Judikative Gewalt (Gericht) darf ein Mitglied unserer Gesellschaft in die Grenzen weisen wenn dieses Mitglied die Ordnung der Gesellschafft stört...
PS: Im Frauengefängnis leben die Mütter mit ihren Kindern (nur am Rande)

Was nun die Sache mit dem Mitleid für die Frau betrifft... bin ich das sehr gespaltener Meinung...

Wenn sie mit der gesamten Situation in der Familie überfordert ist (dauerhaft), liegt es an ihr was dagegen zu tun, um nicht in einer solchen Aktion zu enden.

Wenn sie mit der akuten Situation überfordert war, würde dies sicher eine Affekt (spontane Reaktion) entschuldigen, jedoch nicht rechtfertigen wie z.B.
- Heulend aus der Wohnung stürmen und das Kind alleine zurück lassen...
- Schrein, Toben,...
- andere Aktionen wie...
aber ein schreiendes, tobendes Kind liegen zu lassen um sich den Mantel anzuziehen, die Tasche nehmen, das Kind auf den Arm nehmen, die Wohnung verlassen, die Türe schließen, das immer noch schreiende und tobende Kind in den Fahrersitz setzen, mit den Gurten sichern, das Fahrrad auf die Straße bringen, die Haustüre schließen und dann mit dem nackten Kind losfahren... ist keine Handlung aus dem Affekt oder? Ich sehe das nicht so, für mich ist das eine vorsätzliche Tat... Ich hoffe das Gericht sieht dies genauso und damit meine ich nicht sie muss in den Knast, aber die Familie sollte unter die Beobachtung vom Jugendamt gestellt werden, damit diese Instanz rechtzeitig eingreifen kann bevor es zu einer erneuten Eskalation kommt wo das Kind womöglich Schaden nimmt.

Ein Grundsatz unserer Gesellschafft ist die Definition:
Kinder und Jugendliche stehen unter besonderer Fürsorgepflicht, dem muss jedes Mitglied dieser Gesellschafft gerecht werden!!!
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, egal ob körperlich oder seelisch ist nicht und nie zu rechtfertigen – natürlich betrifft das nicht nur Kinder und Jugendliche…!

Und Bedenkt wie ihr mit unseren Kindern umgeht, denn sie suchen euer Altersheim aus!

-- Also wirklich, da könnte/kann ich mich rein steigern --

andyhank

Profipopohinhalter

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28

Sonntag, 18. Oktober 2009, 20:19

Dennoch werden manche Fälle arg aufgebauscht, als sie in Wirklichkeit geschehen sind. Außerdem gibt es keine klar definierbare Grundsatzrichtlinie, wie man ein Kind zu erziehen hat, weil jede Situation und jede Persönlichkeit anders ist. Es ist wie mit dem Rauchen: Man weiß vielleicht drum, handelt aber dann ganz anders, auch wenn man nach außen hin beteuert, manche Tätlichkeiten niemals zu vollziehen.