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namie67

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1

Freitag, 26. März 2010, 11:59

Krankenversicherung

Heute hab ich mal ein Problem und hoffe das ihr mir nützliche
Tipps bzw. eine Lösung anbieten könnt.






Vom 01.04.09-31.01.10 hatte ich eine AGH-E ( Nachfolger der
ABM).



Bezog bis November zusätzlich Hartz 4, dann kickte mich mein
Sohn durch ein BvB aus der Leistung.



Anfang Januar war ich dann auf der ARGE und teilte mit das ich
ab 01.02.10 wieder arbeitslos bin.



Den Neuantrag auf Hartz 4 sollte ich zum 01.03.10 stellen, da
ich ja im Februar den Januarlohn bekam.



Nun ist folgendes passiert.


Im Februar wurde ich leider krank…so richtig…3 mal
Rettungsdienst mit Notarzt, 2 mal Krankenhausaufenthalt. Und jetzt der Hammer…meine
Krankenkasse sagt ich war im Februar nicht versichert…und meine beiden Söhne
auch nicht. Sie sind über mich Familienversichert, der Große studiert, der
kleine macht ein BvB.



Die Arge meinte dazu nur, wenn ich keine Leistung bekomme bin
ich auch nicht versichert.



Ich kann das aber nicht so richtig nachvollziehen, hab mich
doch ab 01.02. gemeldet…und meine Eingliederungsvereinbarung gilt auch ab
01.02.



Die Versicherung meint, ich wäre zwar noch für 4 Wochen
nachversichert, aber nicht für’s Krankenhaus und Notarzt, das wird da nicht
übernommen.



Jetzt soll ich mich für diesen Zeitraum für ca. 130 Euro
freiwillig versichern.




tiffany

glückliches Huhn

  • »tiffany« ist weiblich

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Wohnort: Südostbayern, nix mehr mit München, des war amoi :))

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2

Freitag, 26. März 2010, 12:22

Mit Gesetzen dieser Art kenne ich mich leider nicht aus und kann dir somit nicht weiterhelfen. Es ist allerdings Tatsache, dass man die Krankenversicherung selber zahlen muß, wenn man weder Arbeitslosengeld I oder II bezieht. Dein Betrag von 130 € dürfte korrekt sein, das ist das Minimum. Ich zahle meine KV auch selbst, aber ich konnte sogar letzes Jahr ins Krankenhaus und auch sonst werde ich überall behandelt.

Ich verstehe nur nicht, warum speziell der Februar nicht abgedeckt sein sollte, so wie du es schreibst, könnte ein Fehler seitens der Behörde vorliegen.
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

tiffany

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3

Freitag, 26. März 2010, 12:44

Namie, schau mal bitte, unter dem Link findest du wertvolle Informationen, die dir evtl. nützlich sein könnten.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index.…88BJNE010201308
Ich sollte mir die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhls zulegen,
der muss ja auch mit jedem Arsch klar kommen! (unbekannt)

Rainer2

unregistriert

4

Freitag, 26. März 2010, 12:56

1.) Die vier Wöchige nachlauffrist gilt für alle Leistungen der KK. Entweder bin ich Versichert oder bin es nicht.

2.) Da deine Beschäftigung weniger als 1 Jahr war, läuft dein ALG 2 vom letzten Jahr automatisch weiter, es sei den die Bewilligung ist zufällig am 31.03.2009 abgelaufen. Selbst wenn der abgelaufen war, hast du dich ja am 01.02.2010 bei der Arge gemeldet, dann müssen die selbstverständlich den Februar nachzahlen, incl. Krankenversicherung.

Solltest du dich allerdings im Februar, während der Abgabefrist für den Leistungsantrag, bei der Agentur für Arbeit nicht Arbeitsunfähig gemeldet haben, könntest du Probleme bekommen. Diese Probleme können aber nur einen Abzug für die Leistungen bedeuten, die dir Persönlich zustehen. Die KK muß von der Arge übernommen werden.

Um den Sachverhalt, sowie die weitere vorgehensweise, genau Überblicken zu können, müßte ich genauere Angaben haben.

Rainer2

unregistriert

5

Freitag, 26. März 2010, 13:11

Habe mich gerade bei der AOK Informiert, dir stehen alle medizinischen Leistungen zu. Das einzige was man in dieser 4 wöchigen Frist nicht bekommt ist Krankengeld.

namie67

unregistriert

6

Freitag, 26. März 2010, 13:22

Mein ALG 2 lief nicht weiter da mein Sohn ein BvB macht und sein Geld ab November ja mit zählt....er hatte dadurch mehr als ihm zustand, also wurde das Kindergeld bei mir mit angerechnet....damit hatte ich zuviel und bekam keine Leistung mehr.

Meinen Neuantrag sollte ich....laut ARGE...ab 01.03.10 stellen, da ich am 15.02. den Januarlohn bekommen hab und es sonst eine Ablehnung des ALG 2 geworden wäre.

Rainer2

unregistriert

7

Freitag, 26. März 2010, 13:33

Die Leistungsunterbrechung war weniger als 1 Jahr. Also hätte ALG 2 weiterlaufen müssen. Weiterhin hätten die bei der ARGE dir dann zwar die Geldleistungen erst ab 01.03.2010 bewilligen dürfen, aber die Krankenversicherung hätten sie ab 01.02.2010 anmelden müssen.

namie67

unregistriert

8

Freitag, 26. März 2010, 13:38

Aber auf der Arge war ich heute auch....und wie gesagt 2 mal bei der Krankenkasse.
Ich hab die Schn..... voll.
Nur Ärger und Rennerei und das obwohl man krankgeschrieben ist.
Mir ist das aber wichtig weil ich keine Lust...und kein Geld...hab, die Krankenhauskosten selbst zu bezahlen.
Hab ja vom Krankenhaus schon nen Brief das sie von der Krankenkasse keine Kostenzusage haben.

9

Freitag, 26. März 2010, 13:50

Also ich versteh das gar nicht.Wenn Du Deinen Arbeitslohn für Januar im Februar kriegst, bleibt es doch Dein Arbeitslohn für Januar. Punkt. Ich kann keinen Grund erkennen, warum Du demzufolge für Februar keinen Anspruch auf ALG II gehabt haben sollst. Den Fehler sehe ich - wenn überhaupt - darin, dass Du ab Februar 2010 keinen neuen ALG II-Antrag gestellt hast, weshalb Du prüfen solltest, ob die ABM-Maßnahme Deinen Anspruch möglicherweise nur unterbrochen hat und Deine ALG II Bewilligung danach - nach Abschluss der Maßnahme und nach Ende der BvB-Zeit Deines Sohnes - wieder automatisch in Kraft getreten ist.

Nun ist das ja angesichts deiner Krankengeschichte sicher auch ein Härtefall; ich könnte mir vorstellen, dass man da auch Ausnahme- und Härtefallregelungen, spätestens vor dem Sozialgericht - in Anwendung bringen kann.



Da wir nicht wirklich alle Daten, Zahlen und Fakten kennen, ist das aber ein bißchen Gestochere im Nebel und mein einziger wirklicher Rat an Dich wäre, Dich an eine Arbeitsloseninitiative, ggf. auch Gewerkschaft - falls du da Mitglied bist- zu wenden und Dich dort unter Vorlage Deiner Dokumente beraten zu lassen.

Gruß

Nive

Manfred57

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10

Freitag, 26. März 2010, 14:31

Hallo namie67



mach dir keine Sorgen. Wenn du keine Krankenversicherung hattest und die Arge die Kosten nicht übernehmen will, ist das Sozialamt verpflichtet die Krankheitskosten zu tragen. Du mußt nur die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen. Lass dich von denen aber nicht abwimmeln. Die sagen zuerst immer du hättest keinen Anspruch. Einfach auf die Kostenübernahme bestehen und notfalls mit dem Sozialgericht drohen. Das hilft immer.
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir.

namie67

unregistriert

11

Freitag, 26. März 2010, 14:54

Ich will euch mal schnell über den derzeitigen Stand der Dinge informieren.
Mit der Hilfe von Rainer...danke nochmals....hab ich das mit der Krankenkasse nun geklärt.

Es bleibt mir nichts anderes übrig als für den einen Monat eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Die 4 wöchige Übergangsfrist trifft nur für mich....nicht aber für meine Kinder zu.
Das heißt die beiden hatten im betreffenden Monat keine Krankenversicherung. Der Große wurde ja deswegen schon angeschrieben.
Ich hab die Versicherung abgeschlossen...und werd sie auch erstmal bezahlen (müssen).

Jetzt muß nur noch geklärt werden ob die Arge da einen Fehler mit mir gemacht hat.

Das blöde daran ist, ich hab zur Klärung nicht alle Zeit der Welt...mir bleibt nur der Montag...dann hab ich schon wieder nen KKH Termin.

Danke an alle fleißigen Schreiberlinge.

Rainer2

unregistriert

12

Freitag, 26. März 2010, 18:04

Ich will euch mal schnell über den derzeitigen Stand der Dinge informieren.
Mit der Hilfe von Rainer...danke nochmals....hab ich das mit der Krankenkasse nun geklärt.

Es bleibt mir nichts anderes übrig als für den einen Monat eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Die 4 wöchige Übergangsfrist trifft nur für mich....nicht aber für meine Kinder zu.
Das heißt die beiden hatten im betreffenden Monat keine Krankenversicherung. Der Große wurde ja deswegen schon angeschrieben.
Ich hab die Versicherung abgeschlossen...und werd sie auch erstmal bezahlen (müssen).

Jetzt muß nur noch geklärt werden ob die Arge da einen Fehler mit mir gemacht hat.

Das blöde daran ist, ich hab zur Klärung nicht alle Zeit der Welt...mir bleibt nur der Montag...dann hab ich schon wieder nen KKH Termin.

Danke an alle fleißigen Schreiberlinge.
Immer langsam mit den schnellen Pferden, seit 01.03.2010 bis du wieder über die Arge Versichert.Der Februar wird entweder über die Arge nachversichert, oder ist in der nachlauffrist der AOK versichert. Erkläre dies den Verwaltungsmitarbeitern im Krankenhaus, und das die Sache noch in der Klärung ist. Dann wird man dich auch Behandeln. Die freiwillige Versicherung würde ich noch nicht bezahlen, denn dann wirst du irgendwann deinem Geld hinterher laufen um es zurück zu bekommen. Wie Versprochen werde ich mich am Montag Morgen drum kümmern, ob deine Kinder in der Nachlauffrist mitversichert waren, bin mir aber jetzt schon fast sicher das es so ist.

frederike

unregistriert

13

Freitag, 26. März 2010, 19:40

ob deine Kinder in der Nachlauffrist mitversichert waren, bin mir aber jetzt schon fast sicher das es so ist.


super recherche, rainer, komme eben erst zum lesen.ich denke auch, dass die kinder im rahmen der familienversicherung auch den leistungsanspruch haben.

bin zwar schon einige jahre raus aus meinem job als kk-sachbearbeiterin, aber dies hat sich hoffentlich nicht wesentenlich geändert.

salve und viel glück bei der krankenkasse und im kh!

Christian

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14

Freitag, 26. März 2010, 23:17

Ich stelle mir gerade eine Frage.....

namie67, warum willst du für deine Kinder einen Versicherungsbeitrag für den Monat Februar nachzahlen, wenn sie in dieser Zeit gar keine Leistungen in Anspruch genommen haben ? Zumindest hast du davon nichts erwähnt. Du selbst bist definitiv gem. §19 SGB V für einen Monat nachversichert und von einer Leistungsbeschränkung wie keine Krankenhausaufenthalte ist mir in dem Zusammenhang auch nix bekannt.

Wenn also deine Kinder im Februar keine Leistungen der Krankenversicherung benötigen, dann vergiss das mit dem Nachzahlen des Beitrages ganz schnell wieder. Oder habe ich da etwas missverstanden ?

Nachtrag:

Gerade nochmal nachgeschaut...

Da du im Februar "pflichtversicherte Nichtversicherte" (klingt komisch, heißt aber so) gem § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V warst, bleibt natürlich auch die Familienversicherung bestehen. So sehe ich das jedenfalls, aber vielleicht sind die Gesetztestexte, die ich dazu gefunden habe, ja auch nicht mehr aktuell.

namie67

unregistriert

15

Samstag, 27. März 2010, 09:06

Danke Christian....
Doch die Kinder haben Leistungen in Anspruch genommen, zumindest der Kleine und mir wurde von der AOK gesagt, sie wären im Februar nicht über mich versichert gewesen. Die 4 Wöchige nachlauffrist gilt nur für Mitglieder und da es eine Versicherungspflicht gibt müssen sich die Kinder für den Februar freiwillig nachversichern. Das ist jetzt aber nur das was die Mitarbeiter der AOK gestern zu mir sagten...einmal persönlich und einmal telefonisch.
Wie nun genau findet vielleicht Rainer für mich heraus....gibt ja hier nette und hilfsbereite User.
Nee, und ich denk mal ich sollte das über nen Anwalt klären.

Rainer2

unregistriert

16

Montag, 29. März 2010, 10:47

Soeben habe ich durch einen Sachbearbeiter der AOK erfahren, dass deine Kinder auch weiterhin mit über dich Versichert sind, auch während der vierwöchigen Nachbehandlungsfrist.

Durch Vorlage der Gehaltsabrechnung von Januar ( die müßte das Enddatum des Arbeitsverhältnisses enthalten 31.01.2010 ), sowie des Bescheids der Arge ( Beginn der Leistungen am 01.03.2010 ), kannst du nachweissen das du im Februar null Einkommen hattest. Das müßte reichen. Im gegensatz zur ARGE, spielt es bei der KK keine Rolle, dass dein Januargehalt erst im Februar ausgezahlt wurde.

Eine kurze Drohung mit einem Kassenwechsel und /oder Rechtsanwalt, müßte reichen um die Angelegenheit endgültig zu klären.

namie67

unregistriert

17

Montag, 29. März 2010, 14:58

Habe jetzt gerade mit " deinem" Sachbearbeiter der AOK gesprochen.
Er hat mir auch gesagt wie ich mich jetzt verhalten soll.

Vielen Dank erstmal an dich Rainer. :sonne: