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avenZia

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1

Sonntag, 2. Januar 2011, 14:26

Mietminderung

Kennt sich zufällig jemand mit diesem Thema aus oder ist rechtlich bewandert :

Seit einiger Zeit habe ich in meiner Wohnung nur gelegentlich warmes Wasser.
Der Vermieter ist eine Baugenossenschaft. Ich habe bereits beim ersten Ausfall des Warmwassers dort angerufen und man schickte auch umgehend einen Fachmann. Dieser erklärte mir nun aber, dass es höchstwahrscheinlich daran liegt, dass jemand im Haus sehr viel warmes Wasser entnimmt und es eben somit nicht für alle reicht. Er hat die allgemeine Temperatur noch mal um 2 Grad erhöht, mehr könne er aber nicht tun und es werde sich da auch nicht viel ändern sagte er.
Heute ist es besonders ärgerlich. Das Wasser bleibt seit Stunden eiskalt, wir können nicht duschen, wenn wir uns waschen wollen müssen wir mühselig Wasser aufkochen und ins Bad tragen, Haare waschen ist ein ziemlicher Umstand.

Wer trägt denn nun die Verantwortung ? Ist es ein Mietminderungsgrund ? Ich denke ja. Allerdings weiß ich nicht wie viel. Nach dem was ich ergoogelt habe müsste es zwischen 10 und 30 Prozent liegen. Behält man die Miete einfach ein ? Ziehe ich die Summe von der warm oder von der Kaltmiete ab ?
Unterwerfung ist das höchste Maß der Leidenschaft. Geboren aus der Liebe,
entstanden aus dem Vertrauen, erblüht sie im Einklang mit Demut, Gehorsam und Respekt...dem gegenüber, der die ihm zu Füssen gelegte Seele auf Händen trägt.
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kitty^.^~

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2

Sonntag, 2. Januar 2011, 14:48

hallo avenzia,

der vermieter ist verpflichtet, 24 std am tag eine heisswasserversorgung von mindestens 45 grad zu gewährleisten. (kurz-zeitige schwankungen ausgeschlossen)
was gerade bei euch passiert, hört sich für mich aber eher nach einem richtiggehenden ausfall an.

du kannst ca. 20 % mindern, allerdings nur vom mietzins.
das ist die reine miete, ohne nebenkostenvorauszahlung.

und du kannst nur anteilig mindern.

sprich, du musst den monatlichen mietzins durch 30 (durchschnitt für monatstage) teilen.
dann multiplizierst du mit der summe der tage, an denen der mietmängel aufgetreten ist.

also zum beispiel:

mietzins = 300 €
: 30
= 10 (pro tag)

10 € - 20% = zulässige mietminderungsbetrag für einen tag. (wären bei dieser rechnung 2 €)


außerdem muss der vermieter schriftlich und per sofort über die mietminderung und ihren grund informiert werden.
dabei kannst du dann um langfristige behebung des problems bitten und ggf. bei unterlassen weitere minderungen ankündigen (sollte man!).

LG,
kitty
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avenZia

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3

Sonntag, 2. Januar 2011, 15:00

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort liebe kitty :)
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Michael8

unregistriert

4

Sonntag, 2. Januar 2011, 16:17

Es ist sinnvoll, mehrmals am Tag die tatsächliche Warmwassertemperatur aufzuschreiben, dann hast du was in der Hand, wenn der Vermieter es bestreitet.

Ich empfehle auch Mitgliedschaft in einem Mieterverein. Das kostet nicht viel und du kannst dir jederzeit juristischen Rat umsonst holen. Hat mir sehr geholfen, als ich vor paar Jahren einen sturen, ja, sogar erpresserischen Vermieter hatte.

Obiwan

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5

Sonntag, 2. Januar 2011, 21:39

Ich würde dir empfehlen, obwohl du natürlich vollkommen im Recht bist, wie kitty ja schon erklärt hat, erstmal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Der weiß natürlich auch, wie die Rechtslage ist und wird auch nicht unbedingt daran interessiert sein, daß der Hausfrieden gestört wird. Erst für den Fall, daß er nicht reagiert, würde ich rechtliche Schritte einleiten. Denn ein Dauerzustand ist das natürlich nicht und es stellt durchaus einen erheblichen Mangel dar.

Falls du eine Rechtschutzvers. hast, die Mietrecht einschließt, zahlt die in der Regel. Die Mitgliedschaft im Mieterbund ist ebenfalls empfehlenswert. Allerdings beraten die nur. Kommt ein Gerichtsverfahren zustande, kostet die Vertretung durch den Anwalt des Mietervereins trotzdem.

Ich drück dir die Daumen, daß das Ärgernis bald ohne großen Papierkram aus der Welt geschafft ist. Manche Vermieter haben ja auch noch ein bischen gesunden Menschenverstand.

LG

Obi :)
Unser Oasenmitglied Obiwan (*22.02.1967) ist am 12.02.2016 verstorben.
Das Oasenteam

Night Falcon

unregistriert

6

Sonntag, 2. Januar 2011, 21:49

Woran die Probleme mit dem Warmwasser liegen ist mMn. unerheblich - wenn z.B. die Heizungsanlage unterdimensioniert ist, kann das ja wohl nicht Dein Problem sein.

7

Montag, 3. Januar 2011, 12:29

Hallo Aventzia,

Du schriebst Baugenossenschaft:

Falls das zutrift, und Du Genosenschaftsanteile für diese Baugenossenschaft hast, sieht die Sache mit der Mietkürzung meiner Meinung nach anderst aus.

Denn Du bist als Genosse in der Genossenschaft nicht nur Mieter, sondern auch Miteigentümer der Wohnung, bzw der Genossenschaft, je nach Anzahl der Anteile, welche Du eventuell gezeichtet hast.

Das heist Rechte, welche im normalen Falle der Mieter gegenüber dem Vermietr hat, fallen in dieser konsalation eventuell weg, Da Du ja gleichzeitig selbst Mieter und Vermieter bist

Wenn das Problem mit dem Wasser weiterhin ansteht, und der technische Dienst deiner Genossenschaft keine Abhilfe schaffen kann, so hillft eventuell der Genossenschaftsbeschluß die Kapazität der Warmwasseranlage zu erweitern.


Gruß


Mrcane

8

Montag, 3. Januar 2011, 13:13

Ich dachte, ihr zieht ohnehin bald um in euer neues Häuschen?

Da würde ich mit dem Vermieter, bzw. Bevollmächtigten reden und schauen, dass ich einen sauberen Abschluss hinbekomme.

Sicher kann man versuchen die Miete mindern, sofern man es beweisen kann. Aber lohnt sich dieser Aufwand überhaupt noch?