"Zweimal im Jahr darf der Nebenverdienst überschritten werden, maximal gedoppelt bis zu jeweils 800 Euro. Damit können Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld abgedeckt werden. Wer die Grenze einhält, muss keine Rentenabzüge fürchten."
Ich schieb da noch mal was nach.
Der Artikel entspricht in soweit der Rechtslage, als er sagt, wer die Grenze einhält, muß nix befürchten. Die Höchstgrenze ist bei 13 mal 400 € im Jahr, also 4800€ per anno.
Wer also jeden Monat 400€ bekommt, und das Urlaubs und Weihnnachtsgeld draufrechnet, hat die "Arschkarte" gezogen.
Unverhofft wäre nur z.b., wenn der Kollege sich ein Bein bricht, man den vertritt, und dadurch die 4800€ Jahresgrenze überschreitet.
Aber da ist immer Vorsicht geboten.
Und selbst da kann´s mit der Rente immer noch Probleme geben.
Deshalb Leute, bleibt sicherheitshalber unter den 4800€ im Kalenderjahr.
War vllt zuviel "Fachchinesich", aber ich wollte euch einfach mal sensibel machen.